Betrieblicher Datenschutzbeauftragter IHK (Management/Führungskräfte - Datenverarbeitung/EDV)
Kurs
Blended learning in Berlin
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Blended
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Ort
Berlin
WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.Qualifizierung im Unternehmen WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Führungskräfte
- Management
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter von Unternehmen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren möchten. Die dreitägige Schulung vermittelt Datenschutz-Grundlagenwissen zur Ausübung der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriftenüber den Datenschutz sowie deren Anwendung und Umsetzung im betrieblichen Alltag. Anhand typischer datenschutzrechtlicher Problemstellungen im Unternehmen werden die Teilnehmer außerdemüber die aktuelle Rechtsprechung informiert. Die Schulung vermittelt die laut§ 4f Abs. 2 BDSG geforderte Fachkunde.
Modul 1 Grundlagen Datenschutz
- Datenschutz im Unternehmen
- Anforderungen an und Rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz in der Praxis
Modul 2 IT-Grundlagen
- Einführung: Schnittstellen zwischen DSB und EDV
- Basiskomponenten
- Aufgaben und Anwendungen
- Konzepte
- IHK-Prüfung (90 Minuten)
Modul 3 Datenschutz im Personalwesen
- Gesetzliche Grundlagen (BDSG, LDSG und relevante Spezialnormen)
- Arbeitnehmer-Mitbestimmung, Rechte des Betriebsrats
- Bewerbungsverfahren und Personaleinstellung (Nutzung sozialer Netzwerke, Zulässigkeit von Fragen im Bewerbungsverfahren, Umgang mit Bewerberdaten)
- Personaldatenführung (Personalakte elektronisch und in Papierform, Personaldatenschutz)
- besondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Personalbereich
- Transparenzpflichten und Auskunftsrecht des Arbeitnehmers
- Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Arbeitnehmerüberwachung (rechtliche Rahmenbedingungen, Beweisverwertungsverbot)
- Datenschutz bei der Datenweitergabe (Lohnbüro, externe Ermittlungsbehörden)
Modul 4 Datenschutz im Geschundheitswesen
- Datenschutzgrundsätze sowie rechtliche Rahmenbedingungen
- Datenschutzrelevante Unternehmensstrukturen im Gesundheitswesen
- Berufsgeheimnis und Anzeigepflichten
- Wahrung des Patientengeheimnisses, Schweigepflicht, Entbindung von der Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse/-pflichten
- Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung/ Dokumentationspflicht/ Zweckbindung/ Erforderlichkeit/ Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Rechte des Betroffenen/ Grundsätze/ Benachrichtigung/ Auskunft und Akteneinsicht/ Berichtigung, Sperrung und Löschung/ Widerspruchrecht/ Schadensersatz
- Umgang mit Patientendaten/ Weitergabe von Patientendaten/ Aufbewahrungsfristen
- Besonderheiten elektronischer Archive
- automatisierte Informationssysteme
- Videoüberwachung
- Dienstleistungen durch Fremdfirmen, Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsübertragung
Modul 5 Verfahrensverzeichnis
- Inhalte und Funktion eines Verfahrensverzeichnisses (internes/öffentliches)
- Erstellung und Pflege desöffentlichen und des internen Verfahrensverzeichnisses unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
- Definition von Musterverfahren in den Bereichen IT, Personal, Marketing
- Prüfen der Zulässigkeit und der Kontrollziele der beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse
- Notwendigkeit, Durchführung und Dokumentation von Vorabkontrollen
- Identifikation meldepflichtiger Verfahren und Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
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