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Seminar

In Essen ()

220 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Dauer

    1 Tag

Über die Einhaltung des Datenschutzes im Betrieb wachen der Datenschutzbeauftragte sowie der Betriebsrat. Ab dem 1. September 2009 ist das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten, das auch einige Neuregelungen enthält, die das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen (§ 32 BDSG). Das Seminar gibt den Teilnehmern einen. Überblick über die Rechtsgrundlagen, speziell über das BDSG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei werden auch die datenschutzrechtlichen Probleme bei typischen Fallkonstellationen. im Arbeitsleben dargestellt. Gerichtet an: Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte, die für die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes im Betrieb verantwortlich sind, betriebliche Datenschutzbeauftragte

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Datenschutzrecht im Betrieb

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Meinungen

Inhalte

Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz · Auswirkung des neuen § 32 BDSG

  • Zweck und Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Datenverarbeitung im Konzern Übermittlung an ausländische Konzernmütter
  • Zulässigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung im Unternehmen
  • Stellung, Aufgaben, Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten (§4f Abs. 3 BDSG)
  • Datenschutzfunktion des Betriebsrats
  • Zulässigkeit der Mitarbeiterkontrolle Krankenkontrolle Einstellung
  • Meldepflichten bei Datenverstößen
  • Pflichten des Arbeitgebers Neuerungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
  • Kompetenzen der Aufsichtsbehörden

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