Die Rechte des BR beim Einsatz von E-Learning
Seminar
In Randersacker
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Randersacker
Das webbasierte E-Learning macht bei der Arbeitnehmer-Weiterbildung vermehrt die Runde. Digitale Medien werden hierfür zwar schon länger eingesetzt, durch die Corona Pandemie haben E-Learning Angebote nun allerdings richtig Konjunktur.
Viele Unternehmen denken bei E-Learning an eine Ideallösung für die Arbeitnehmerfortbildung. Doch da haben sie die Rechnung möglicherweise ohne den Wirt gemacht – was bedeutet: der Betriebsrat hat hierbei ein Wörtchen mitzureden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Sie lernen Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf E-Learning Formate kennen.
Sie erfahren, wo die „Knackpunkte“ einer Betriebsvereinbarung liegen.
Sie können effektiv den drohenden Missbrauch der Mitarbeiterdaten verhindern.
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder des Betriebsrates, des Personalrates sowie an die Schwerbehindertenvertretung.
Meinungen
Themen
- E-learning
- Online
- Überwachung
- BR
- Regelungsumfang
- Datenschutz
- Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Überprüfungsrechte
- Betriebsrat
Inhalte
- E-Learning Einführung im Betrieb – wann muss der BR informiert werden?
- Welche Rechte kann der BR bei der Einführung eines E-Learnings geltend machen?
- Kontrollmöglichkeiten des BR
- Technische Überwachung – Schutz der Arbeitnehmer-/innen
- Initiativrecht des BR
- Eckpunkte/Regelungsumfang einer Betriebsvereinbarung
- Datenschutz
- Regelung missbräuchlicher Nutzung
- Überprüfungsrechte des Betriebsrats
- Häufige Fehler bei der Erstellung von E-Learning Betriebsvereinbarungen
und wie diese vermieden werden können
Die Rechte des BR beim Einsatz von E-Learning