Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Seminar
In Oberhausen
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Oberhausen
-
Dauer
2 Tage
In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 finden die nächsten regelmäßigen
Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Zur Unterstützung und Vorbereitung
der Wahlvorstände führen wir Wahlvorstandsseminare durch. In diesen Seminaren vermitteln
wir Kenntnisse, die die Mitglieder des Wahlvorstands in die Lage versetzen, die
Wahl der Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen.
Seminarinhalte
❚ Bestellung eines Wahlvorstands
❚ Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder
❚ Erstellung der Wählerlisten
❚ Notwendiger Inhalt der Wahlausschreibung
❚ Fristenwahrung, Einleitung der Wahl
❚ Umgang mit Wahlvorschlägen
❚ Wahlgang und Stimmabgabe
❚ Vereinfachtes/schriftliches Wahlverfahren
❚ Feststellung der Wahlergebnisse
❚ Anfechtung der SBV-Wahl
❚ Wahlschutz und Wahlkosten
❚ Wahl des GSBV und KSBV
Die Kosten des Seminars sind nach § 96 Abs. 4 SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Insbesondere bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern geht die Rechtsprechung
davon aus, dass die Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften
durch den Besuch eines Seminars erforderlich ist. Den entsprechenden Beschluss für
die Teilnahme am Seminar muss der Wahlvorstand nach seiner Konstituierung fassen.
Falls in einem Betrieb dieser Beschluss vom Betriebs-/Personalrat gefasst wird,
vergessen Sie bitte nicht, diesen Betriebs-/Personalratsbeschluss durch einen
entsprechenden Beschluss des Wahlvorstandes zu bestätigen!
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Zur Unterstützung und Vorbereitung
der Wahlvorstände führen wir Wahlvorstandsseminare durch. In diesen Seminaren vermitteln
wir Kenntnisse, die die Mitglieder des Wahlvorstands in die Lage versetzen, die
Wahl der Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen.
Seminarinhalte
❚ Bestellung eines Wahlvorstands
❚ Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder
❚ Erstellung der Wählerlisten
❚ Notwendiger Inhalt der Wahlausschreibung
❚ Fristenwahrung, Einleitung der Wahl
❚ Umgang mit Wahlvorschlägen
❚ Wahlgang und Stimmabgabe
❚ Vereinfachtes/schriftliches Wahlverfahren
❚ Feststellung der Wahlergebnisse
❚ Anfechtung der SBV-Wahl
❚ Wahlschutz und Wahlkosten
❚ Wahl des GSBV und KSBV
Die Kosten des Seminars sind nach § 96 Abs. 4 SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Insbesondere bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern geht die Rechtsprechung
davon aus, dass die Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften
durch den Besuch eines Seminars erforderlich ist. Den entsprechenden Beschluss für
die Teilnahme am Seminar muss der Wahlvorstand nach seiner Konstituierung fassen.
Falls in einem Betrieb dieser Beschluss vom Betriebs-/Personalrat gefasst wird,
vergessen Sie bitte nicht, diesen Betriebs-/Personalratsbeschluss durch einen
entsprechenden Beschluss des Wahlvorstandes zu bestätigen!
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung