Elektrofachkraft für festgelegte, gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten

Seminar

In Jena

1.525 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Jena

  • Dauer

    10 Tage

Gemäß Handwerksordnung (HWO) § 5 ist es Handwerksbetrieben erlaubt, Fremdhandwerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen. Folglich können Mitarbeiter, die nicht Elektrofachkräfte sind, für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn sie durch eine entsprechende Qualifikation eine Ausbildung zur Elektrofachkraft erreichen. Gerichtet an: Mitarbeiter, zu deren fachübergreifenden Tätigkeiten u. a. der Umgang mit elektrotechnischen Anlagen und das Prüfen ortsveränderlicher elektrischer BM gehören. Metallfacharbeiter, Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit sowie Instandhaltungs- und Wartungs-monteure, Kundendiensttechniker, Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios, sowie Mitarbeiter, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Jena (Thüringen)
Karte ansehen
Johannisplatz, 14, 07743

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

keine

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Inhalte

Gemäß Handwerksordnung (HWO) § 5 ist es Handwerksbetrieben erlaubt, Fremdhandwerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen. Folglich können Mitarbeiter, die nicht Elektrofachkräfte sind, für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn sie durch eine entsprechende Qualifikation eine Ausbildung zur Elektrofachkraft erreichen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind. Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden.

Grundlagenvermittlung
- Grundlagen Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektr. Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und bei
indirektem Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Grundlagen Erste Hilfe
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische, elektrotechnische
Anforderungen
- Schriftliche Prüfung
Praktische Ausbildung zu den festgelegten Tätigkeiten
- Einhalten der Schutzmaßnahmen
- Auswechseln von Netzteilen
- Kabel isolieren / klemmen etc.
- E-Phasen klemmen
- Prüfen und Messen mit den entsprechenden
VDE-Messgeräten
- Erstellen von Prüfprotokollen

Zusätzliche Informationen

Praktikum:

nein


Zulassung: ohne
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Kontaktperson: Konstanze Lehmann

Elektrofachkraft für festgelegte, gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten

1.525 € zzgl. MwSt.