Fachkunde nach § 53 KrWG.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Nach § 53 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V. mit der AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) sind Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die AbfAEV
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bildungsziel: Sie kennen die wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Transportrechts und des Gefahrgutrechts, die für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen zu beachten sind. Sie sind mit den Anzeige- und Überlassungspflichten vertraut. Sie werden in die Lage versetzt, Ihre Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler – gewerbsmäßig bzw. in wirtschaftlichen Unternehmen – von nicht gefährlichen Abfällen rechtssicher wahrzunehmen und wissen, diese in der Praxis Ihres Unternehmens rechtskonform wahrzunehmen. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung als Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 53 KrWG.
Beschreibung:
Abfallrechtliche Grundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Rechtsverordnung
Begriffsdefinition, Abfallhierarchie, Grundpflichten, Pflichten zur Getrennthaltung
Abfalleinstufung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (AbfallverzeichnisVO)
Abgrenzung Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft
Anzeige- und Überlassungspflichten gemäß KrWG i.V. mit AbfAEV
Nachweispflichten und Dokumentation (NachweisVO)
Angrenzende Rechtsbereiche und sonstige abfallrelevante Vorschriften (u.a. Fahrzeugkennzeichnung, Sammelstellen, Rücknahmesysteme, Entsorgungsfachbetriebe)
Grundlagen Transport-, Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht
Haftungsfragen und Bußgeldvorschriften
Problemstellungen im praktischen Vollzug und Lösungsmöglichkeiten
Fachkunde nach § 53 KrWG.