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Gefährdungsbeurteilung
Kurs
Online
Sicherheit geht vor
-
Kursart
Kurs
-
Methodik
Online
-
Dauer
2 Tage
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Vorgang, der in einem aktuell sinnvollen und umfassenden Schutz der Beschäftigten mündet.
Wichtige Informationen
Dokumente
- A22_LVQ_ObjektGB_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
Hinweise zu diesem Kurs
Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4.1).Der Arbeitgeber soll bei der Auswahl einer fachkundigen Person neben dieser Fortbildung eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Diese sollteausreichende Kenntnisse über die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe besitzen,
mit den Arbeitsabläufen und den auszuübenden Tätigkeiten vertraut sein,
die Vorschriften kennen,
die Arbeitsbedingungen beurteilen können und
die festgelegten Schutzmaßnahmen während einer Tätigkeit bewerten können.Dieses Seminar gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Fachkunde
Meinungen
Themen
- Arbeitssicherheit
- Sicherheit
- Audit
- Berichtswesen
- Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz
- Sicherheitsfachkraft
- Gefährdungsbeurteilung
- Fachkunde
- Gefährdungssituation
- Fachkunde Arbeitsschutz
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
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Inhalte
Der Arbeitgeber/Unternehmer hat laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, Maßnahmen für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Arbeitgeber und Betreiber können sich fachkundig beraten lassen, so denn sie nicht selber über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Beratung kann durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Befähigte Personen mit der entsprechenden Fachkunde erfolgen. Die Befähigte Person erstellt hierbei bspw. eine Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Neben der „objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung“, die sich auf gleichartige Tätigkeiten an nur einem, festen Arbeitsplatz bezieht, ist eine „arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung“ unter Einbeziehung aller Tätigkeiten rechtskonform.
ZielgruppeUnternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4.1).
Der Arbeitgeber soll bei der Auswahl einer fachkundigen Person neben dieser Fortbildung eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Diese sollte
- ausreichende Kenntnisse über die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe besitzen,
- mit den Arbeitsabläufen und den auszuübenden Tätigkeiten vertraut sein,
- die Vorschriften kennen,
- die Arbeitsbedingungen beurteilen können und
- die festgelegten Schutzmaßnahmen während einer Tätigkeit bewerten können.
- ausreichende Kenntnisse über die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe besitzen,
- mit den Arbeitsabläufen und den auszuübenden Tätigkeiten vertraut sein,
- die Vorschriften kennen,
- die Arbeitsbedingungen beurteilen können und
- die festgelegten Schutzmaßnahmen während einer Tätigkeit bewerten können.
Dieses Seminar gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
LehrgangszielDamit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechendes Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen. Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die ASR V3 (4.1 Absatz (5)). Darüber hinaus werden aktuelle Themen aus der Arbeitssicherheit und Best Practise Beispiele erarbeitet.
Dauer und TermineSeminar in Mülheim an der Ruhr
10./11.10.2019
AbschlussFachkunde zur Durchführung
Zusätzliche Informationen
Gefährdungsbeurteilung
