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Geprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r (DeuDat)
Seminar
In Frankfurt Am Main ()
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
Das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz fordert von Unternehmen die Bestellung eines fachkundigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dies ist schon der Fall, wenn E-Mails verarbeitet oder gespeichert werden. An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Als Voraussetzung für die Bestellung zum DSB muss die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz nachgewiesen werden. In unserem Lehrgang erwerben Sie die notwendige Fachkunde und lernen, die relevanten Rechtsvorschriften zu beherrschen und anzuwenden. Sie werden praxisnah in alle gesetzlichen Anforderungen eingeführt und erfahren, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen optimal organisieren und umsetzen können. Am Ende des Lehrgangs werden Sie geprüft und erhalten ein Abschlusszertifikat zum Geprüften Datenschutzbeauftragten inkl. der Lehrgangsinhalte, die Ihre Fachkunde nachweisen. Das rechtliche Know-how vermittelt Ihnen Rechtsanwalt Jünger. Der praktische Teil wird von Mario Arndt gehalten, Geschäftsführer der Datenschutz Deutschland GmbH, der selbst jahrelang interner und externer Datenschutzbeauftragter war.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
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Inhalte
Tag 1:
Rechtliche Grundlagen im Datenschutz
Referent: Rechtsanwalt Jean Martin Jünger
- Allgemeines
- Gesetzliche Grundlagen
- Datenschutz Gesetze
- Aufbau des BDSG
- Personenbezogene Daten
- Datenarten
- Handlungsformen
- Zulässigkeit
- Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
- Rechte des Betroffenen
- Auskunft
- Berichtigung
- Sperrung
- Löschung
- Schadenersatz
- Widerspruch
- BDSG und Kundendaten
- Schutz des Kunden
- Erforderlichkeit und Zweckbindung
- BDSG und Arbeitsrecht
- Erforderlichkeit und Zweckbindung
- Schutz des Arbeitnehmers
- Internet
- Telefon
- Torkontrollen
- Videoüberwachung
- Sanktionen
- Haftung
- Bußgeld und Freiheitsstrafe
- Nebengesetze
- Das TKG (Telekommunikationsgesetz)
- Das TMG (Telemediengesetz)
Tag 2:
Die Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Teil 1
Referent: Mario Arndt
- Die Anforderungen und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Die Anforderungen des betrieblichen Datenschutzbeauftragen nach § 4f BDSG
- Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach §g BDSG
- Dokumentationen und Arbeitsmittel des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Tätigkeitsnachweise
- Berichte
- Stellungnahmen
- Arbeitsmittel
- Informationsquellen
- Gefahren erkennen und bekämpfen mittels Risikomanagement
- Risiken erkennen und bekämpfen
- Datenschutz als Teil des Risikomanagements
- Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- Rechte und Pflichten der Aufsichtsbehörden
- Anfragen der Aufsichtsbehörden
- Orientierungshilfen der Aufsichtsbehörden
- Grundlagen des Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4g BDSG
- Vorgehensweise zur Identifikation der datenschutzrelevanten Verfahren
- Dokumentation der datenschutzrelevanten Verfahren
- Grundlagen und Ziele der technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Vorgehensweise zur Aufnahme der technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen
Tag 3:
Die Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Teil 2
Umsetzung im Unternehmen + zertifizierte Onlineprüfung
Referent: Mario Arndt
- Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 BDSG
- Grundlagen der Datenverarbeitung im Auftrag
- Datenverarbeitung oder Funktionsübertragung
- Kontrolle des Auftragnehmers nach § 11 BDSG
- Grundlagen der Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG
- Vorabkontrollen vorbereiten und durchführen
- Die Vorabkontrolle in der Praxis am Beispiel der Videoüberwachung
- Unternehmensinterne Richtlinien zum Datenschutz
- Was sollte geregelt sein
- Richtlinien
- Betriebsvereinbarungen
- Datenschutz und Werbung
- Grundlagen aus BDSG und UWG
- Newsletter
- Ankauf von Adressdaten
- 1½-stündige Onlineprüfung
Zusätzliche Informationen
Geschäftsführer, neu bestellte / zukünftige Datenschutzbeauftragte; IT-Sicherheitsbeauftragte; externe Datenschutzbeauftragte; Führungskräfte und alle Mitarbeiter, die für die Datenverarbeitung im Unternehmen verantwortlich sind.
Geprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r (DeuDat)