Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

Seminar

In Berlin, Düsseldorf und Nürnberg

580 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

Gesamt- und Konzernbetriebsräte haben wichtige Aufgaben, deren Umfang und Bedeutung stetig zunimmt, da immer mehr wichtige Entscheidungen für alle Beschäftigten auf höher gelagerten Ebenen des Unternehmens oder des Konzerns getroffen werden. Um die Mitbestimmungsaufgaben des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats richtig und wirkungsvoll.... Gerichtet an: Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auch Mitglied im Gesamt- oder Konzernbetriebsrats sind bzw. sein werden, die einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gründen müssen bzw. wollen und sich auf diese Funktion vorbereiten wollen. Für diesen Personenkreis ist der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Carmerstr. 6, 10623

Beginn

auf Anfrage
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)

Beginn

auf Anfrage
Nürnberg (Bayern)
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Südwestpark 5, 90449

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Gesamt- und Konzernbetriebsräte haben wichtige Aufgaben, deren Umfang und Bedeutung stetig zunimmt, da immer mehr wichtige Entscheidungen für alle Beschäftigten auf höher gelagerten Ebenen des Unternehmens oder des Konzerns getroffen werden.Um die Mitbestimmungsaufgaben des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats richtig und wirkungsvoll wahrzunehmen, ist es wichtig, die jeweiligen Gremien richtig zu bilden, ihre Arbeit effizient zu organisieren und die notwendigen Kenntnisse zu besitzen, um z. B. entscheiden zu können, für welche Aufgaben die jeweiligen Gremien zuständig sind.


Seminarinhalte

Gründung und Zusammensetzung eines Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats
Betrieb, Unternehmen, Konzern, Arbeitgeber Voraussetzungen für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats Zwang zur Bildung eines Gesamtbetriebsrats Voraussetzungen für die Bildung eines Konzernbetriebsrats Anzahl der Mitglieder Mitglieder, Ersatzmitglieder Amtszeit, Ausscheiden aus dem Gremium
Geschäftsführung und Organisation der Arbeit im Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Vorsitzender Bildung eines Gesamtbetriebsausschusses und Konzernbetriebsausschusses Beschlussfassung, Stimmenzahl Freistellung von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats Bereitstellung von Räumen, Ausstattung und anderen Sachmitteln Schulungen von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats Häufigkeit und Ort der Sitzungen Gemeinsamkeiten und Unterschiede formeller und anderer Vorschriften zu Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
Zuständigkeiten des Gesamt- und Konzernbetriebsrats
Gesetzliche ("originäre") Zuständigkeit lt. § 50 Abs. 1 und § 58 Abs. 1 BetrVG Erteilung eines Mandats durch den Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat
Betriebsräteversammlung
Teilnehmer der Betriebsräteversammlung Häufigkeit und Ort der Betriebsräteversammlung Formvorschriften und Kompetenzen

Ihr Nutzen als Betriebsrat

Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie ein Gesamtbetriebsrat und ein Konzernbetriebsrat richtig gebildet werden. Sie erkennen, ob ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden muss und ein Konzernbetriebsrat gegründet werden kann, wie die Arbeit in diesen Gremien strukturiert und organisiert wird, welche Aufgaben und Zuständigkeiten die verschiedenen Gremien haben und Sie Ihre verantwortungsvollen Aufgaben als Mitglied im Gesamt- oder Konzernbetriebsrat wirkungsvoll erfüllen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auch Mitglied im Gesamt- oder Konzernbetriebsrats sind bzw. sein werden, die einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gründen müssen bzw. wollen und sich auf diese Funktion vorbereiten wollen. Für diesen Personenkreis ist der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Der Beschluss zum Besuch des Seminars muss stets vom Betriebsrat und keinesfalls dem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gefasst werden, da nach geltender Rechtsprechung der Anspruch auf den Besuch eines Seminars nicht dem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, sondern stets nur dem örtlichen Betriebsrat zusteht.


Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

580 € zzgl. MwSt.