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Gewässerschutzbeauftragter - Fachkunde
Seminar
In Mülheim An Der Ruhr ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Unterrichtsstunden
27h
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Dauer
3 Tage
Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) repräsentiert den Betrieb im Sinne des Unternehmens gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit. Sie sind diesen gegenüber jedoch nicht auskunftspflichtig. Der GSB hat im Betrieb dafür zu sorgen, dass die wasserrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Gesetzliche Regelungen zum GSB werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in den §§ 64 bis 66 definiert.
Nach § 64, Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen. Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64, Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.
Wichtige Informationen
Dokumente
- B1.1_LVQ_Gewässerschutz_2019.pdf
- LVQ Business Akademie Anmeldung_2019.pdf
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
Mitarbeiter, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).
Zertifikat Betriebsbeauftragte/-r für Gewässerschutz
Meinungen
Themen
- WHG
- Gewässerschutz
- Abwasserentsorgung
- Haftungsfragen
- Gewässerschutzbeauftragter (m/w)
- Umweltmanagement
- Umweltplanung
- Fachkunde
- Haftung
- Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten
- Sachverständiger
- Umweltbeauftragter
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten
- Abwasseranlagen
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
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Inhalte
- Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
- Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
- Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
- Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
- Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
- Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Gewässerschutzbeauftragter - Fachkunde