Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte - Teil I
Seminar
In Berlin, Bremen, Düsseldorf und 1 weiterer Standort
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört die Überwachung der zum Schutz der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften ebenso wie die Mitwirkung und Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten. Daher ist eine fundierte Kenntnis der arbeitsrecht- lichen Grundlagen und Gesetze eine wichtige Voraussetzung dafür, die Arbeit im Betriebsrat wirkungsvoll wahrnehmen und die Aufgaben des.. Gerichtet an: Alle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Arbeitsrecht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Betriebsratsmitglieder unentbehrlich, und jedes Mitglied im Betriebsrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder...
Standorte und Zeitplan
Lage
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Meinungen
Inhalte
Seminarinhalte
Überblick über das Arbeitsrecht und seine Grundbegriffe
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Überblick über arbeitsrechtliche Gesetze Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und Gesetz: Zusammenspiel und Rangfolge von Rechtsvorschriften Arbeiter, Angestellter, außertariflicher und leitender Angestellter, freier Mitarbeiter
Zustandekommen und Inhalt des Arbeitsvertrags
Bewerberfragebogen und Einstellungsgespräch Zulässige und unzulässige Fragen des Arbeitgebers Auskunftspflichten des Bewerbers Vertragsfreiheit und ihre Grenzen Das Nachweisgesetz Wichtige Inhalte in Arbeitsverträgen Formvorschriften für den Arbeitsvertrag Unbefristetes und befristetes Arbeitsverhältnis Teilzeitarbeitsverhältnis und geringfügiges Arbeitsverhältnis Arbeitnehmerüberlassung Ausbildungsverhältnis
Beteiligung des Betriebsrats
Stellenausschreibung Fragebogen Einstellung Arbeitsvertrag
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
Hauptpflicht des Arbeitnehmers: Erbringung der Arbeitsleistung Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Nebenpflichten des Arbeitnehmers Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer und mögliche Folgen Hauptpflicht des Arbeitgebers: Vergütung Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Vergütung ohne Arbeit bei Arbeitsausfall, Feiertag, Betriebsratstätigkeit etc. Nebenpflichten des Arbeitgebers: Beschäftigung, Schutz von Leben und Gesundheit, Fürsorgepflicht, Urlaub, Einhaltung weiterer Schutzvorschriften Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und Betriebsrats bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers Haftung und Schadensersatz
Wichtige arbeitsrechtliche Gesetze und Schutzvorschriften im Überblick
Kündigungsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Das Recht der Schwerbehinderten Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitregelungen: Höchstgrenzen, Pausen und Ruhezeiten, Verteilung der Arbeitszeit
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Rechtsvorschriften und wichtigen Regeln des Arbeitsrechts, wissen welche Mitwirkungsmöglichkeiten und -aufgaben der Betriebsrat bei personellen Angelegenheiten hat und können Ihre Aufgaben als Mitglied des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten sachgerecht und wirkungsvoll wahrnehmen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Alle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Arbeitsrecht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Betriebsratsmitglieder unentbehrlich, und jedes Mitglied im Betriebsrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Auch Ersatzmitglieder, die häufig als Vertretung im Betriebsrat mitwirken, brauchen die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.
Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu oder wieder gewählte oder nachgerückte Mitglieder im Betriebsrat sinnvoll und notwendig.
Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte - Teil I