Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kurzarbeit
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
In Zeiten der Krise haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, auf Auftragseinbrüche zu reagieren und Kosten zu senken. Kurzarbeit ist eine dieser Möglichkeiten. Sie ist im Vergleich zu Entlassungen immer noch das geringere Übel, aber dennoch mit erheblichen Einbußen für die Arbeitnehmer verbunden. Der Betriebsrat sollte versuchen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den.. Gerichtet an: Dieses Seminar richtet sich an die Betriebsräte solcher Betriebe, in denen Kurzarbeit geplant ist oder bei denen die Gefahr besteht, dass Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Besuch dieses Seminars ist für Mitglieder von Betriebsräten dieser Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Seminarinhalte
Grundlagen über Kurzarbeit
Einführung von Kurzarbeit Kurzarbeit und "Kurzarbeit Null" Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit Anspruch auf Kurzarbeitergeld Anordnung von Urlaub bzw. Freizeit Auswirkungen auf die Arbeitszeitkonten
Aufsichtspflichten des Betriebsrats
Informationsansprüche Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Mitbestimmung bei Entgeltfragen Verbesserungsmöglichkeiten
Ausgleichszahlungen
Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen Muster-Betriebsvereinbarungen
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat
Nach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, auf die Auswirkungen von Kurzarbeit Einfluss zu nehmen. Sie kennen die Vorschriften, die für Kurzarbeit gelten, wissen, welche Überwachungsaufgaben der Betriebsrat hat, kennen Ihre Mitbestimmungsrechte und wissen um die Möglichkeiten, Verbesserungen für die Arbeitnehmer zu erreichen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar richtet sich an die Betriebsräte solcher Betriebe, in denen Kurzarbeit geplant ist oder bei denen die Gefahr besteht, dass Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Besuch dieses Seminars ist für Mitglieder von Betriebsräten dieser Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kurzarbeit