Intensiv-Seminar zum Beschäftigtendatenschutz
Seminar
In Frankfurt Am Main
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Frankfurt am main
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Unterrichtsstunden
8h
Sie erhalten u.A. Antworten auf Fragen wie: Was ist bei Bewerbungsverfahren zu beachten? Wie verhält sich Datenschutz zu Compliance in Ihrem Unternehmen? Welche Grenzen hat die Arbeitsnehmerüberwachung? Gerichtet an: Interne/externe betriebliche Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die für Datenschutz verantwortlich sind, neubestellte/künftige Datenschutzbeauftragte, IT- Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung sowie Personalchefs und qualifizierte Mitarbeiter der Personalabteilung .
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Martin Vogt-Pohl
Konzerndatenschutz
Martin Vogt-Puhl, Rechtsanwalt Seit 2008 Mitarbeiter des Konzerndatenschutzbeauftragten eines weltweit agierenden Luftverkehrsunternehmens und verantwortet dort unter anderem den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. 2009 absolvierte er die Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem „Ulmer Model“ an der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit GmbH – udis. Er ist Co-Autor im WEKA-Verlag und schreibt unter anderem für das Handbuch „Datenschutz kompakt“.
Inhalte
Grundlagen zum Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis
- Verfassungsrechtliche Grundlagen
- Maßgebliche Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 32, BetrVG, TKG, KUrhG, etc.)
Spezialvorschrift § 32
- Definition „Beschäftigte“, Reichweite des Geltungsbereichs (nicht nur für EDV)
- Prüfungsschema für § 32 Absatz 1 Satz 1
- Aktueller Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz in Deutschland mit Bezug zum Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Typische Fälle im Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren
- Überwachung von Mitarbeiterdaten (insb. E-Mail, Internet & Telefon, Videoüberwachung)
- Verhältnis Datenschutz zu Compliance
- Verwendung biometrischer Mitarbeiterdaten
- Datenübermittlung innerhalb des Konzerns
- Problemfall: Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
- Trends: Social Media im Unternehmen und „Bring your own device“
Meldepflicht bei Datenschutzverstößen nach § 42 a
Auskunftsrecht nach § 34 für Beschäftigte
- Verhältnis zu Personalakteneinsichtsrecht nach BetrVG
Intensiv-Seminar zum Beschäftigtendatenschutz