Seminar

In Frankfurt Am Main

610 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Frankfurt am main

  • Unterrichtsstunden

    8h

Sie erhalten u.A. Antworten auf Fragen wie: Was ist bei Bewerbungsverfahren zu beachten? Wie verhält sich Datenschutz zu Compliance in Ihrem Unternehmen? Welche Grenzen hat die Arbeitsnehmerüberwachung? Gerichtet an: Interne/externe betriebliche Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die für Datenschutz verantwortlich sind, neubestellte/künftige Datenschutzbeauftragte, IT- Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung sowie Personalchefs und qualifizierte Mitarbeiter der Personalabteilung .

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Friedrichstraße 10-12, 60323

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

Martin Vogt-Pohl

Martin Vogt-Pohl

Konzerndatenschutz

Martin Vogt-Puhl, Rechtsanwalt Seit 2008 Mitarbeiter des Konzerndatenschutzbeauftragten eines weltweit agierenden Luftverkehrsunternehmens und verantwortet dort unter anderem den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. 2009 absolvierte er die Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem „Ulmer Model“ an der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit GmbH – udis. Er ist Co-Autor im WEKA-Verlag und schreibt unter anderem für das Handbuch „Datenschutz kompakt“.

Inhalte

Grundlagen zum Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • Maßgebliche Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 32, BetrVG, TKG, KUrhG, etc.)

Spezialvorschrift § 32

  • Definition „Beschäftigte“, Reichweite des Geltungsbereichs (nicht nur für EDV)
  • Prüfungsschema für § 32 Absatz 1 Satz 1
  • Aktueller Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz in Deutschland mit Bezug zum Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Typische Fälle im Beschäftigtendatenschutz

  • Datenschutz im Bewerbungsverfahren
  • Überwachung von Mitarbeiterdaten (insb. E-Mail, Internet & Telefon, Videoüberwachung)
  • Verhältnis Datenschutz zu Compliance
  • Verwendung biometrischer Mitarbeiterdaten
  • Datenübermittlung innerhalb des Konzerns
  • Problemfall: Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
  • Trends: Social Media im Unternehmen und „Bring your own device“

Meldepflicht bei Datenschutzverstößen nach § 42 a

Auskunftsrecht nach § 34 für Beschäftigte

  • Verhältnis zu Personalakteneinsichtsrecht nach BetrVG

Intensiv-Seminar zum Beschäftigtendatenschutz

610 € zzgl. MwSt.