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Jugend- und Auszubildendenvertretung III

Seminar

In Hamburg ()

1.195 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht mehr innerbetrieblich gelöst werden. Gerade dann, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch, wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist in letzter Instanz das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig. Die JAV ist regelmäßig die erste Anlaufstelle, wenn Auszubildende Probleme im Ausbildungsverhältnis haben und sich Streit mit dem Arbeitgeber abzeichnet oder schon eingetreten ist.

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Inhalte

Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht mehr innerbetrieblich gelöst werden. Gerade dann, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch, wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist in letzter Instanz das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig. Die JAV ist regelmäßig die erste Anlaufstelle, wenn Auszubildende Probleme im Ausbildungsverhältnis haben und sich Streit mit dem Arbeitgeber abzeichnet oder schon eingetreten ist. Der Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung hilft bei der richtigen Einschätzung der Situation und Verbesserung der Beratungspraxis.

Auf den Punkt: In diesem Seminar erfährst Du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch kennen.

Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber

  • Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
  • Wenn Azubis zu Problemfällen werden
  • Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
  • Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
  • Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
  • Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
  • Streit um Übernahme von JAV-Mitgliedern (§ 78 a BetrVG)

Stellung der JAV bei Streitigkeiten

  • Streitschlichtung als erforderliche JAV-Tätigkeit
  • Wie weit darf die JAV zur Unterstützung gehen?
  • Rechtliche Grenzen der Intervention
  • Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der JAV

Alternativen zum gerichtlichen Streitverfahren

  • Unterstützung durch die IHK/Handwerkskammer
  • Schlichtung in Zusammenarbeit mit JAV und Betriebsrat
  • Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
  • Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
  • Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen

Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
  • Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
  • Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildenden fällen
  • Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
  • Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden

Zusätzliche Informationen

Jugend- und Auszubildendenvertretung,Betriebsrat

Jugend- und Auszubildendenvertretung III

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