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Planerverträge unter Beachtung des neuen Bauvertragsrechts und ohne Mindestsatzregelung

Seminar

In Berlin ()

490 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

Seminarinhalte:
1. Das neue Werkvertragsrecht
- Abschlagszahlungen
- Abnahme
- Kündigung aus wichtigem Grund
2. Neuregelungen zum Bauvertrag
- Anordnungsrecht des Bestellers
- Sicherheiten
- Zustandsfeststellung
3. Der Verbraucherbauvertrag
- Baubeschreibung
- Abschlagszahlungen
4. Bauvertragsrecht und Planervertrag
- Zielfindungsphase und Honorar
- Abnahme der Planerleistung
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Sonderkündigungsrecht
- Teilabnahme
- gesamtschuldnerische Haftung
5. Blick nach vorn
- weitere Gründe für einen neuen Planervertrag

Hinweise zu diesem Kurs

Die Bundesregierung hat am 02.03.2016 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zu der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
Der Regierungsentwurf sieht Neuregelungen für das allgemeine Werkvertragsrecht vor. Neu eingeführt werden sollen auch Regelungen zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag und zum Bauträgervertrag.
Da ein Architekt bzw. Ingenieur die Grundzüge des Werkvertragsrecht mit seinen wesentlichen Bestimmungen kennen muss, müssen Sie sich mit diesen Neuregelungen befassen.
Der Regierungsentwurf enthält für den Architekten- und Ingenieurvertrag relevante Regelungen. Zum ersten Mal greift der Gesetzgeber in die Vertragsfreiheit ein und verpflichtet die Planer zu einer „Zielfindungsphase“, d.h. dazu, mit dem Bauherren Planungs- und Überwachungsziele für sein Projekt zu vereinbaren. Regelungen zur Honorierung dieser Leistung enthält der Gesetzentwurf nicht.
Sie müssen daher Ihren Planvertrag leistungsmäßig und honorarmäßig anpassen. Aus dem Internet oder sonst irgendwie herangezogene Formulare helfen nicht.

Die Honorarregelung wird auch deshalb bedeutsam, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Europäische Gerichtshof die Mindestsatzregelung der HOAI wegen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit für unvereinbar mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht erklärt.

An freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber, Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.

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Meinungen

Themen

  • Vergaberecht
  • Planerverträge

Dozenten

Dr. Franz Dieblich

Dr. Franz Dieblich

Rechtsanwalt

Inhalte

1. Das neue Werkvertragsrecht

- Abschlagszahlungen

- Abnahme

- Kündigung aus wichtigem Grund

2. Neuregelungen zum Bauvertrag

- Anordnungsrecht des Bestellers

- Sicherheiten

- Zustandsfeststellung

3. Der Verbraucherbauvertrag

- Baubeschreibung

- Abschlagszahlungen

4. Bauvertragsrecht und Planervertrag

- Zielfindungsphase und Honorar

- Abnahme der Planerleistung

- Kündigung aus wichtigem Grund

- Sonderkündigungsrecht

- Teilabnahme

- gesamtschuldnerische Haftung

5. Blick nach vorn

- weitere Gründe für einen neuen Planervertrag

Planerverträge unter Beachtung des neuen Bauvertragsrechts und ohne Mindestsatzregelung

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