Rechtsfolgen und Haftung bei Tod einer Mietrechtspartei
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Das Seminar wendet sich daher vordergründig an Vermieter (Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften etc.). Vermittelt wird eine Handlungsanleitung zur sicheren Handhabung von Nachlassfällen im Mietrecht sowie zur Vermeidung von Forderungsausfällen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Verstirbt der Mieter, endet damit das Mietverhältnis nicht automatisch. In diesem Zusammenhang haben Angehörige bzw. Erben rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf die Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses zu beachten. So hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen der§§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB bestimmt, welcher Personenkreis in welcher Rangfolge anstelle des verstorbenen Mieters als neuer Vertragspartner in das Mietverhältnis eintritt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten geben. Vermieter sind jedoch häufig auch daran interessiert, eine sichere Regelung für etwaige Mietschulden zu finden. Dies gilt auch, wenn Eigentumswohnungen vermietet wurden. Es ergibt sich hier eine Schnittstelle zwischen den Mietrecht und dem Erbrecht, die einige Besonderheiten aufweist.
Inhalt:
Tod oder Wechsel der Vermieterseite
Tod des Mieters
- Das Eintrittsrecht
- Das Fortsetzungsrecht
- Die Fortsetzung mit Erben
- Kündigung des Mietvertrages
Haftung für Mietschulden
- Vertragliche Regelungen
- Gesetzliche Regelungen
- Die Recherche beim Nachlassgericht
- Erbenhaftung
- Fehlender Erbe - was nun?
Die Mietsicherheit
Nachlassinsolvenz
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Rechtsfolgen und Haftung bei Tod einer Mietrechtspartei