Rechtssprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz - auch für schwerbehidnerte Menschen

Seminar

In Erfurt

890 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Erfurt

  • Dauer

    5 Tage

Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung
in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung
des BAG zu kennen.
Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die
ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz,
die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der
besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie
aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen
relevant sind.
Seminarinhalte
z Die personenbedingte Kündigung
z Die krankheitsbedingte Kündigung
z Die verhaltensbedingte Kündigung
z Die betriebsbedingte Kündigung
z Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
z Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz
z Die Änderungskündigung
z Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
nach §§ 85 ff SGB IX
z Die Kündigungserklärung nach Zustimmung
y Das Präventionsverfahren und das BEM
y Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten
für Arbeitssachen
z Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
z Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
z Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG
z Vor- und Nachbereitung der Sitzung

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Erfurt (Thüringen)
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Meienbergstr. 26-27, 99084

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Themen

  • Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
  • Basiswissen SGB IX

Dozenten

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Divers

Inhalte

Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung
in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung
des BAG zu kennen.
Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die
ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz,
die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der
besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie
aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen
relevant sind.
Seminarinhalte
z Die personenbedingte Kündigung
z Die krankheitsbedingte Kündigung
z Die verhaltensbedingte Kündigung
z Die betriebsbedingte Kündigung
z Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
z Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz
z Die Änderungskündigung
z Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
nach §§ 85 ff SGB IX
z Die Kündigungserklärung nach Zustimmung
y Das Präventionsverfahren und das BEM
y Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten
für Arbeitssachen
z Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
z Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
z Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG
z Vor- und Nachbereitung der Sitzung

Rechtssprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz - auch für schwerbehidnerte Menschen

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