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Sicherheitsbeauftragter - Tagesseminar
Seminar
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
9h
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Dauer
1 Tag
Der Sicherheitsbeauftragte ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII).
In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird.
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschrieben Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.
Hinweise zu diesem Kurs
Inhalt des Seminars ist der Erwerb von Kenntnissen über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Praxis der Betriebe und Einrichtungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.
Verantwortliche für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte
Entscheidend für die Effektivität der Arbeit des Sicherheitsbeauftragten ist, dass er Ansehen und Vertrauen im Betrieb bei Vorgesetzten wie auch bei Kollegen genießt und selber ein Vorbild bei der Arbeitssicherheit ist. Vorgesetzte sollen auf keinen Fall zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Sachkundebescheinigung
Meinungen
Themen
- Arbeitssicherheit
- BGV A3
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Evakuierung
- Arbeitsschutzmanagement
- Arbeitsschutzausschuss
- Nofallpläne
- Gesundheitsschutzorganisation
- Arbeitsschutzorganisation
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
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Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gewährleistung der Arbeitssicherheit
- Sicherheitsgerechte Arbeitsumwelt
- Persönliche Schutzausrüstungen
Exkurs: Sicherheitsbeauftragter in der Abfallwirtschaft
- DGUV 114-601
- DGUV 114-602
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII (Arbeitsschutz) sind zu unterscheiden von ebenfalls häufig genauso bezeichneten Mitarbeitern, deren Aufgabe die Sicherheit im Sinne von Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung oder des Werksschutzes, bzw. im Sinne feuerpolizeilicher Aufgaben darstellt.
Zusätzliche Informationen
Weitere Angaben: Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben (§ 20 BGV A1 "Grundsätze der Prävention"). Sicherheitsbeauftragte sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Sicherheitsbeauftragter - Tagesseminar