Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 in der Elektrotechnik
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
Betriebliche Vorgesetzte, VEFK (verantwortliche) Elektrofachkräfte (Elektroingenieure, -meister und -techniker,- monteure), Sicherheitsfachkräfte, Ausbilder.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
- Übergeordnete Rahmenbedingungen
- Europäisches Recht (EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz)
- Nationales Recht (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG))
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - Novellierung 2015)
- Grundlegendes zur neuen Verordnung
- Inhaltliche Vorstellung der Betriebssicherheitsverordnung 2015
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
(Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten des Arbeitgebers, Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen, weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle, Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten, Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber, Prüfung von Arbeitsmitteln
- Zusätzliche Vorschriften für überwachungbedürftige Anlagen
(Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen, wiederkehrende Prüfung, Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen, Erlaubnis- und Anzeigepflicht)
- Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
(Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen, Ausschuss für Betriebssicherheit)
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
(Ordnungswidrigkeiten, Straftaten)
- Anhänge
- Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
- Anhang 2 (zu §§ 15 und 16) - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln als Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung)
- TRBS 1112 (Instandhaltung)
- TRBS 1201 (Prüfungen) und
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- Gegenüberstellung von berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften
- Welchen Bereich deckt die jeweilige Vorschrift ab?
- Welche rechtliche Bedeutung haben Sie jeweils?
- Wo liegen die Gemeinsamkeiten verschiedener Vorschriften von Staat und BG?
- Wonach muss man sich künftig richten, um sich gerichtssicher zu organisieren?
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Zusätzliche Informationen
Das Seminar stellt die neuen staatlichen Vorschriften und Regeln vor und vergleicht sie auch mit der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 3. Es werden sowohl vergleichbare Vorgaben herausgearbeitet („Was fast 30 Jahre richtig und praktikabel war, kann heute nicht einfach 'falsch' sein‟) als auch Unterschiede und Neuerungen vorgestellt und beurteilt.
Es bleibt im Seminar ebenfalls Zeit für moderierte Diskussionen und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Das Seminar unterstützt deshalb die Teilnehmer in ihrer betrieblichen Praxis, indem diese ihr tägliches Handeln in der Praxis an den neuen Vorgaben des staatlichen Arbeitsschutzes messen können und so in der Lage sind festzustellen, ob sie sicher und vorausschauend arbeiten.
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 in der Elektrotechnik