Das Seminar bringt mehr Rechtssicherheit bei der Betreuung und Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungen mit praktischen Tipps und "Best-Case" Erfahrungen
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2020
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Themen
Recht
Vergütung
Inhalte
ProgrammDonnerstag, 19. August 2021 12:00 Uhr Beginn 15:00 Uhr Kaffeepause 18:00 Uhr Seminarende 20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
Freitag, 20. August 2021 8:00 Uhr Gemeinsames Frühstück 9:00 Uhr Seminarbeginn 11:00 Uhr Kaffeepause 13:30 Uhr SeminarendeZur Psychologie des Erfindungswesens
Incentive-Regelungen, Anerkennung der erfinderischen Leistung, Innovationspreise etc.
Abstimmung zwischen Patentabteilung und Personalabteilung
Diplomanden, Praktikanten, Doktoranden etc.
Leiharbeitsverhältnisse; Altersteilzeit
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmererfindern, Ausgleichsklauseln
Entwicklungstätigkeit im Ausland, Entsendungsverträge, anwendbares Recht
Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
Erfindungen von Organmitgliedern
Erfindungsmeldung und ihr Vorfeld
Ideenpool; Neue Medien/Internet-Chat-Rooms
Unvollständige Erfindungsmeldung bzw. Weiterentwicklung von Erfindungen
Inanspruchnahme oder Freigabe
Ausdrückliche Inanspruchnahme oder Inanspruchnahmefiktion (§ 6 ArbEG)
Freigabe nach Ablauf der Inanspruchnahmefrist und vor Schutzrechtsanmeldung
Verbesserungsvorschlag und patentfähige Erfindung
Doppelmeldung (Verbesserungsvorschlag/Erfindung)
Koordination Vorschlagswesen - Erfindungswesen
Auswirkungen einer Freigabe der Diensterfindung auf Nutzungsrechte am Verbesserungsvorschlag
Anrechnung von Verbesserungsvorschlagsprämien
Miterfinderschaft
Miterfinderschaft bei internationalen Teams, Workshops, Brain-Storming
"Vorgesetztenerfindung"
Geringfügige Miterfinderanteile
Auswirkungen unrichtiger Miterfinderangaben
Bevollmächtigter Ansprechpartner
Pflicht des Arbeitgebers bei Schutzrechtsanmeldung im Inland, Auslandsfreigabe, Fallenlassen
Inhalt der Pflichten
Umfang vorbehaltener Nutzungsrechte
Abkauf- und Vergütungssysteme
Erfindungen im Konzern
Arbeitgeberstellung, Vergütungsschuldner
Zentrale Patentabteilung, Vollmachtsfragen
Konzern als wirtschaftliche Einheit
Übertragung sämtlicher Erfindungsrechte auf Konzernmutter oder Patentverwertungsgesellschaft
Vorbehalt von Nutzungsrechten des Arbeitgebers, Rücklizenzen an Arbeitgeber
Konzernverrechnungspreise
Auskunftspflichten des Arbeitgebers
Forschungs- und Entwicklungskooperation
Zuordnung der Erfindungsrechte; Lizenzeinräumung durch einen Kooperationspartner
ProgrammDonnerstag, 19. August 2021 12:00 Uhr Beginn 15:00 Uhr Kaffeepause 18:00 Uhr Seminarende 20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
Freitag, 20. August 2021 8:00 Uhr Gemeinsames Frühstück 9:00 Uhr Seminarbeginn 11:00 Uhr Kaffeepause 13:30 Uhr SeminarendeZur Psychologie des Erfindungswesens
Incentive-Regelungen, Anerkennung der erfinderischen Leistung, Innovationspreise etc.
Abstimmung zwischen Patentabteilung und Personalabteilung
Diplomanden, Praktikanten, Doktoranden etc.
Leiharbeitsverhältnisse; Altersteilzeit
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmererfindern, Ausgleichsklauseln
Entwicklungstätigkeit im Ausland, Entsendungsverträge, anwendbares Recht
Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
Erfindungen von Organmitgliedern
Erfindungsmeldung und ihr Vorfeld
Ideenpool; Neue Medien/Internet-Chat-Rooms
Unvollständige Erfindungsmeldung bzw. Weiterentwicklung von Erfindungen
Inanspruchnahme oder Freigabe
Ausdrückliche Inanspruchnahme oder Inanspruchnahmefiktion (§ 6 ArbEG)
Freigabe nach Ablauf der Inanspruchnahmefrist und vor Schutzrechtsanmeldung
Verbesserungsvorschlag und patentfähige Erfindung
Doppelmeldung (Verbesserungsvorschlag/Erfindung)
Koordination Vorschlagswesen - Erfindungswesen
Auswirkungen einer Freigabe der Diensterfindung auf Nutzungsrechte am Verbesserungsvorschlag
Anrechnung von Verbesserungsvorschlagsprämien
Miterfinderschaft
Miterfinderschaft bei internationalen Teams, Workshops, Brain-Storming
"Vorgesetztenerfindung"
Geringfügige Miterfinderanteile
Auswirkungen unrichtiger Miterfinderangaben
Bevollmächtigter Ansprechpartner
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Zusätzliche Informationen
Der Lehrgang wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die mit der Betreuung und Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungen befasst sind und nach dem Lehrgang nicht nur mehr Rechtssicherheit in der täglichen Praxis haben wollen sondern auch von den Tipps, Hinweisen und "Best-Case" Erfahrungen der Referenten profitieren wollen. Dabei angesprochen sind insbesondere:
Mitarbeiter von Patent-, Rechts- bzw. Personalabteilungen
Patent- und Rechtsanwälte
Mitarbeiter im Bereich F&E
Mitarbeiter der Abteilungen Steuern/Finanzen