Update Arbeitnehmererfindung

Seminar

In Hamburg

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Hamburg

Das Seminar bringt mehr Rechtssicherheit bei der Betreuung und Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungen mit praktischen Tipps und "Best-Case" Erfahrungen

Standorte und Zeitplan

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Beginn

Hamburg
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auf Anfrage

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Themen

  • Recht
  • Vergütung

Inhalte

Programm Donnerstag, 19. August 2021
12:00 Uhr Beginn
15:00 Uhr Kaffeepause
18:00 Uhr Seminarende
20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen

Freitag, 20. August 2021
8:00 Uhr Gemeinsames Frühstück
9:00 Uhr Seminarbeginn
11:00 Uhr Kaffeepause
13:30 Uhr Seminarende
Zur Psychologie des Erfindungswesens
  • Incentive-Regelungen, Anerkennung der erfinderischen Leistung, Innovationspreise etc.
  • Abstimmung zwischen Patentabteilung und Personalabteilung
  • Diplomanden, Praktikanten, Doktoranden etc.
  • Leiharbeitsverhältnisse; Altersteilzeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmererfindern, Ausgleichsklauseln
  • Entwicklungstätigkeit im Ausland, Entsendungsverträge, anwendbares Recht
  • Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
  • Erfindungen von Organmitgliedern
  • Erfindungsmeldung und ihr Vorfeld
  • Ideenpool; Neue Medien/Internet-Chat-Rooms
  • Unvollständige Erfindungsmeldung bzw. Weiterentwicklung von Erfindungen
  • Inanspruchnahme oder Freigabe
  • Ausdrückliche Inanspruchnahme oder Inanspruchnahmefiktion (§ 6 ArbEG)
  • Freigabe nach Ablauf der Inanspruchnahmefrist und vor Schutzrechtsanmeldung
  • Verbesserungsvorschlag und patentfähige Erfindung
  • Doppelmeldung (Verbesserungsvorschlag/Erfindung)
  • Koordination Vorschlagswesen - Erfindungswesen
  • Auswirkungen einer Freigabe der Diensterfindung auf Nutzungsrechte am Verbesserungsvorschlag
  • Anrechnung von Verbesserungsvorschlagsprämien
  • Miterfinderschaft
  • Miterfinderschaft bei internationalen Teams, Workshops, Brain-Storming
  • "Vorgesetztenerfindung"
  • Geringfügige Miterfinderanteile
  • Auswirkungen unrichtiger Miterfinderangaben
  • Bevollmächtigter Ansprechpartner
  • Pflicht des Arbeitgebers bei Schutzrechtsanmeldung im Inland, Auslandsfreigabe, Fallenlassen
  • Inhalt der Pflichten
  • Umfang vorbehaltener Nutzungsrechte
  • Abkauf- und Vergütungssysteme
  • Erfindungen im Konzern
  • Arbeitgeberstellung, Vergütungsschuldner
  • Zentrale Patentabteilung, Vollmachtsfragen
  • Konzern als wirtschaftliche Einheit
  • Übertragung sämtlicher Erfindungsrechte auf Konzernmutter oder Patentverwertungsgesellschaft
  • Vorbehalt von Nutzungsrechten des Arbeitgebers, Rücklizenzen an Arbeitgeber
  • Konzernverrechnungspreise
  • Auskunftspflichten des Arbeitgebers
  • Forschungs- und Entwicklungskooperation
  • Zuordnung der Erfindungsrechte; Lizenzeinräumung durch einen Kooperationspartner
  • Vergütungsfragen; eingeschränkte Monopolwirkung; Ausgleichsanspruch
  • Typische Probleme der Erfindervergütung
  • Lizenzanalogie, fiktiver Umsatz bei Abstellen auf Einkaufspreise, Herstellkosten
  • Bestimmung der technischen Bezugsgröße
  • Handhabung der Abstaffelung
  • Pauschalierung von Vergütungsansprüchen
  • Nachrangigkeit der Berechnung nach betrieblichem Nutzen, Schätzung
  • Vergütung bei Lizenzvergabe
  • Vergütungsanspruch bei Einbringung Schutzrechtsposition in LOT zum Schutz vor Patentrollen
  • Erfindungsverkauf ohne nähere Bestimmung des Kaufpreises
  • Auskunftsanspruch, Umfang, Erfüllung, Vollstreckung
  • Schutzrechtskomplex (RL Nr. 19)

  • Programm Donnerstag, 19. August 2021
    12:00 Uhr Beginn
    15:00 Uhr Kaffeepause
    18:00 Uhr Seminarende
    20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen

    Freitag, 20. August 2021
    8:00 Uhr Gemeinsames Frühstück
    9:00 Uhr Seminarbeginn
    11:00 Uhr Kaffeepause
    13:30 Uhr Seminarende
    Zur Psychologie des Erfindungswesens
  • Incentive-Regelungen, Anerkennung der erfinderischen Leistung, Innovationspreise etc.
  • Abstimmung zwischen Patentabteilung und Personalabteilung
  • Diplomanden, Praktikanten, Doktoranden etc.
  • Leiharbeitsverhältnisse; Altersteilzeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmererfindern, Ausgleichsklauseln
  • Entwicklungstätigkeit im Ausland, Entsendungsverträge, anwendbares Recht
  • Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
  • Erfindungen von Organmitgliedern
  • Erfindungsmeldung und ihr Vorfeld
  • Ideenpool; Neue Medien/Internet-Chat-Rooms
  • Unvollständige Erfindungsmeldung bzw. Weiterentwicklung von Erfindungen
  • Inanspruchnahme oder Freigabe
  • Ausdrückliche Inanspruchnahme oder Inanspruchnahmefiktion (§ 6 ArbEG)
  • Freigabe nach Ablauf der Inanspruchnahmefrist und vor Schutzrechtsanmeldung
  • Verbesserungsvorschlag und patentfähige Erfindung
  • Doppelmeldung (Verbesserungsvorschlag/Erfindung)
  • Koordination Vorschlagswesen - Erfindungswesen
  • Auswirkungen einer Freigabe der Diensterfindung auf Nutzungsrechte am Verbesserungsvorschlag
  • Anrechnung von Verbesserungsvorschlagsprämien
  • Miterfinderschaft
  • Miterfinderschaft bei internationalen Teams, Workshops, Brain-Storming
  • "Vorgesetztenerfindung"
  • Geringfügige Miterfinderanteile
  • Auswirkungen unrichtiger Miterfinderangaben
  • Bevollmächtigter Ansprechpartner
  • rhältnisses von...

    Zusätzliche Informationen

    Der Lehrgang wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die mit der Betreuung und Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungen befasst sind und nach dem Lehrgang nicht nur mehr Rechtssicherheit in der täglichen Praxis haben wollen sondern auch von den Tipps, Hinweisen und "Best-Case" Erfahrungen der Referenten profitieren wollen. Dabei angesprochen sind insbesondere: Mitarbeiter von Patent-, Rechts- bzw. Personalabteilungen Patent- und Rechtsanwälte Mitarbeiter im Bereich F&E Mitarbeiter der Abteilungen Steuern/Finanzen

    Update Arbeitnehmererfindung

    Preis auf Anfrage