Werbung für Medizinprodukte nach MDR, HWG, UWG
Seminar
Online
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Niveau
Mittelstufe
-
Methodik
Online
-
Sprachen
Deutsch
-
Unterrichtsstunden
3h
-
Dauer
nach Vereinbarung
-
Beginn
07.05.2024
weitere Termine -
Versendung von Lernmaterial
Ja
-
Virtueller Unterricht
Ja
In der Marketingkommunikation für Medizinprodukte sind in Deutschland das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die Medical Device Regulation (MDR) maßgeblich für das, was an Kommunikation erlaubt oder gefordert ist. Wichtig sind auch die korrespondierenden Ausführungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie erfahren in diesem Online-Seminar, worauf Sie achten müssen, damit Sie Ihre Medizinprodukte rechtssicher bewerben und mit den geforderten Informationen versehen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Das Seminar richtet sich an alle, die in der Marketingkommunikation für Medizinprodukte tätig sind, insbes. Produktmanagement, Marketing, Brandmanagement, Startups
Meinungen
Themen
- Werbung
- Medizinprodukte
- Heilmittelwerberecht
- Art. 7 MDR
- Irreführung
Dozenten
Sabine Küchler
Medizinrecht
Inhalte
- Maßgebliche Rechtsgrundlagen: SchutzzweckeAnwendungsbereicheWerbebegriff/WerbeformenDifferenzierung zw. produktbezogener Absatzwerbung und unternehmensbezogener ImagewerbungUnterscheidung nach Adressaten der Werbung (Fachkreise, Laienpublikum)Trennung nach Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Produkte ohne med. Zweckbestimmung, Anhang XVI MDR)
2. Irreführende Werbung: Art. 7 MDR, § 3 HWG, § 5 UWG. Beilegung nicht existenter therapeutischer Wirkungen, Irreführung über Sicherheit des Produkts, fehlende Informationen über zu erwartende Risiken, Werbung mit Angaben zur Zweckbestimmung, u.a.Praxisbeispiele
3. Zuwendungen und sonstige Werbeabgaben: insbes. § 7 HWG, Zuwendungen, sonstige Werbegaben, Geschenke, Rabatte, Muster, Geräteüberlassung, Fortbildungsveranstaltungen, u.a.Besonderheiten der Werbung gegenüber Angehörigen der HeilberufePraxisbeispiele
4. Werbung außerhalb von Fachkreisen: §§ 11, 12 HWG, Erleichterungen bei der Werbung für MedizinprodukteAuswirkungen von Art. 7 MDRAngstwerbung, Schleichwerbung, Äußerungen Dritter, u.a.Praxisbeispiele
5. Besonderheiten von Werbung in sozialen Netzwerken: Wikipedia, öffentliche BlogsFacebook, YouTube, usw.Beiträge und Kommentare Dritter
6. Konsequenzen bei Verstößen: Unterlassungs-, Auskunfts- und SchadenersatzansprücheOrdnungswidrigkeit, Strafbarkeit
Werbung für Medizinprodukte nach MDR, HWG, UWG