Wirtschaftsinformatik (binationaler: deutsch-polnischer)

Master

In Wismar

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Wismar

  • Dauer

    2 Jahre

Die Hochschule Wismar vermittelt durch das Masterstudium die Zusammenhänge des studierten Faches, die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik des Faches und von theoretisch-analytischen Fähigkeiten. Darüber hinaus vermittelt das Masterstudium die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. ...

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Wismar (Mecklenburg-Vorpommern)
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23952

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

(1) Bewerberinnen und Bewerber können für das Master-Studium zugelassen werden, wenn sie zum Studienbeginn über ein einschlägiges Hochschuldiplom bzw. einen Bachelor- oder anerkannten äquivalenten Abschluss verfügen. Über die Einschlägigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Die Gesamtnote des Studienabschlusses für Bewerberinnen und Bewerber muss im Allgemeinen mindestens 2,5 betragen. ...

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Studienziele:
Die Hochschule Wismar vermittelt durch das Masterstudium die Zusammenhänge des studierten Faches, die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik des Faches und von theoretisch-analytischen Fähigkeiten. Darüber hinaus vermittelt das Masterstudium die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Das Studium ist ferner auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Herausbildung intellektueller und sozialer Kompetenzen sowie die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden die Zusammenhänge des Faches überblicken und in der Lage sein, selbständig auch komplexe Probleme im Kontext zu analysieren, Beurteilungen und Lösungen wissenschaftlich fundiert zu erarbeiten und in einem sozialen Umfeld zu realisieren.

Zulassungsvoraussetzungen
(1) Bewerberinnen und Bewerber können für das Master-Studium zugelassen werden, wenn sie zum Studienbeginn über ein einschlägiges Hochschuldiplom bzw. einen Bachelor- oder anerkannten äquivalenten Abschluss verfügen. Über die Einschlägigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

(2) Die Gesamtnote des Studienabschlusses für Bewerberinnen und Bewerber muss im Allgemeinen mindestens 2,5 betragen. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem binationalen deutsch-polnischen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, muss die Gesamtnote des Studienabschlusses mindestens 3,0 betragen.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zum binationalen deutsch-polnischen Master- Studiengang Wirtschaftsinformatik ist außerdem der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Sprachprüfung (Englisch für die deutschen Studierenden, Deutsch für die polnischen Studierenden). Die Sprachprüfung erfolgt in Form eines Tests und eines Interviews bzw. als Bewerbungsgespräch. Abgelegt wird die Prüfung in Szczecin (polnische Studienanfänger) bzw. in Wismar (deutsche Studienanfänger).

(4) Ist es der Bewerberin oder dem Bewerber nicht möglich, eine für den Nachweis gemäß Absatz 1 erforderliche Unterlage beizufügen, kann der Prüfungsausschuss gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen.

Studienbeginn: nur zum jeweiligen Wintersemester.

Bewerbung
Studienbewerber, die im Rahmen des binationalen deutsch-polnischen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik studieren möchten, sind an beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert.

:: Gilt für Studienbewerber aus Polen:
Studenten, die aus Polen kommen, bewerben sich direkt an der Universität Stettin. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der Hochschule Wismar als auch von der Universität Stettin. Notwendige Dokumente sind folgende:

Universität Stettin

+ Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der Uni Stettin) und 3 Lichtbilder (35 x 45 mm)

+ Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)

+ Arztbescheinigung über Berufsfähigkeit

+ Kopie des Personalausweises

+ Nachweis über Zahlung einer Aufnahmegebühr (85 zl)

Das wesentliche Element beim Qualifikationsverfahren an der Universität Szczecin ist Wettbewerb, der auf der Punktzahl aus den Ergebnissen der Abitur- bzw. Reifprüfung oder aus Abschlusszeugnis einer Oberschule basiert.

Hochschule Wismar

+ Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der HS Wismar) und 1 Lichtbild

+ Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)

+ Nachweis einer Krankenversicherung

+ Zertifikat der deutschen (DSH II, TESTAF) Sprache

:: Gilt für Studienbewerber aus Deutschland:
Studenten, die aus Deutschland kommen, bewerben sich direkt an der HS Wismar bis 15.07 jedes Jahres. Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin. Die notwendige Dokumente sind folgende:

Hochschule Wismar

+ Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der HS Wismar) und 1 Lichtbild

+ Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)

+ Nachweis einer Krankenversicherung

Universität Stettin

+ Zulassungsantrag zum Studium (Formular von der Uni Stettin) und 3 Lichtbilder

+ Nachweis einer Krankenversicherung (nach dem 2. Semester einreichen!)

+ Kopie des Personalaussweises bzw. Passes

+ Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigte Kopie)

Nicht polnischsprachige Zeugnisse und Dokumente müssen Sie in Form einer beglaubigten Übersetzung vorlegen.

:: Gilt für ausländische Studienbewerber:
Alle ausländische Studienbewerber bewerben sich entweder an der HS Wismar oder an der Universität Stettin (zur Auswahl). Es sind 2 Formulare erforderlich von 2 Partnerhochschulen - sowohl von der HS Wismar als auch von der Universität Stettin. Zusätzlich zu den oben erwähnten sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

+ Stipendienbescheinigung oder Finanzierungsnachweis bei Eigenfinanzierung

+ Nachweiss über ein bis zwei Jahre erfolgreiches Studium an einer Heimatuniversität

+ Zertifikat der deutschen (DSH, TESTAF) bzw. englischen (TOEFL) bzw. polnischen Sprache

Wirtschaftsinformatik (binationaler: deutsch-polnischer)

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