Arbeits- und Tarifvertragsrecht II - Aufbauseminar
Seminar
In Wermelskirchen
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Wermelskirchen
-
Dauer
5 Tage
Arbeitsrechtliche Normen laufen nicht selten ins Leere. Die Beschäftigten
kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durch zusetzen.
Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht
zu verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe
zu schaffen.
Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse
des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts
unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem
Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche
Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht
zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich
anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte
und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers
während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher
Bestimmungen im Vordergrund.
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.10.1986 - 6 ABR
14/84) „(...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für
alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach § 37.6 BetrVG
erforderlich.“
Seminarinhalte
z Grundlagen aus dem Tarifvertragsgesetz
z Auswirkung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse in
tarifgebundenen und nicht gebundenen Betrieben
z Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf
das Arbeitsrecht
z Zusammenwirken des SGB IV mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz
z Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes
z Das Arbeitsgerichtsverfahren
z Der Kammertermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in
der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Basiswissen SGB IX
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durch zusetzen.
Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht
zu verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe
zu schaffen.
Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse
des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts
unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem
Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche
Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht
zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich
anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte
und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers
während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher
Bestimmungen im Vordergrund.
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.10.1986 - 6 ABR
14/84) „(...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für
alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach § 37.6 BetrVG
erforderlich.“
Seminarinhalte
z Grundlagen aus dem Tarifvertragsgesetz
z Auswirkung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse in
tarifgebundenen und nicht gebundenen Betrieben
z Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf
das Arbeitsrecht
z Zusammenwirken des SGB IV mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz
z Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes
z Das Arbeitsgerichtsverfahren
z Der Kammertermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in
der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
Arbeits- und Tarifvertragsrecht II - Aufbauseminar