Art. 123 (2) EPÜ: Änderung der Ansprüche
Kurs
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
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Beginn
nach Wahl
- Fallstricke bei Art. 123 (2) EPÜ im Prüfungs-
und Einspruchsverfahren vermeiden
- Vorkehrungen treffen beim Abfassen
der ursprünglichen Anmeldung
- Rechtsprechung der Beschwerdekammern
zu Art. 123 (2) EPÜ
- WORKSHOP:
Übungen zur Anspruchsänderung und zur Zwischenverallgemeinerung
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Sie arbeiten in der IP- oder Patentabteilung eines Unternehmens bzw. als Patentanwalt in einer Kanzlei und möchten Ihr Wissen zu Art. 123 (2) EPÜ vertiefen?
Dann ist dies das richtige Seminar für Sie.
Kenntnisse im Patentrecht werden vorausgesetzt.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten
Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister
Themen
- Rechtsprechung
- Anspruchsänderung
- Patents
- Konzept
- Patentrechts
- Ansprüche
- Dokumenten
- EPA
- Beschwerdekammern
- Anmeldeverfahrens
Inhalte
Daher ist es wichtig, dass Sie die leicht zu umgehenden Fallstricke vermeiden, sei es beim Abfassen der Anmeldung oder bei der Anspruchsänderung im Erteilungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren. Die EPA-Beschwerdekammern haben hierzu eine immer strengere Rechtsprechung entwickelt, die es zu kennen gilt. Unsere Referenten zeigen Ihnen alle wesentlichen Aspekte auf, die Sie beachten müssen, damit Sie während des Anmeldeverfahrens und in der Laufzeit des Patents keinen Einwand nach Art. 123 (2) EPÜ riskieren.
Art. 123 (2) EPÜ: Änderung der Ansprüche