Aufbauseminar GwG
Seminar
Online
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Methodik
Online
Das Online-Seminar gibt Geldwäschebeauftragten und Mitarbeitern, die mit dem Thema Geldwäsche befasst sind und schon Praxiserfahrung haben, einen intesiven Einblick in die aktuelle Gesetzeslage, die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen und aktuellen Brennpunkte.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten
Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister
Themen
- Risikomanagement
- Immobilienmakler
Inhalte
Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz
- Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
- Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
- Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
- Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
- Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
- Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
- Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
- Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
- Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?
Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG
- Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
- Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
- Hinweise zum internen Meldeverfahren
- Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
- Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen
- Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.
Programm
von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.
Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz
- Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
- Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
- Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
- Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
- Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
- Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
- Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
- Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
- Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?
Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG
- Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
- Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
- Hinweise zum internen Meldeverfahren
- Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
- Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen
- Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.
Programm
Programm
von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.
von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.
Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz
- Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
- Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
- Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
- Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
- Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
- Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
- Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
- Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
- Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?
Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG
- Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
- Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
- Hinweise zum internen Meldeverfahren
- Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
- Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen
- Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.
Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz
- Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
- Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
- Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
- Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
- Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
- Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
- Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
- Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
- Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?
Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG
- Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
- Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
- Hinweise zum internen Meldeverfahren
- Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
- Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen
- Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.
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Zusätzliche Informationen
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