Seminar

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Methodik

    Online

Das Online-Seminar gibt Geldwäschebeauftragten und Mitarbeitern, die mit dem Thema Geldwäsche befasst sind und schon Praxiserfahrung haben, einen intesiven Einblick in die aktuelle Gesetzeslage, die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen und aktuellen Brennpunkte.

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2020

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Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

Dieses Bildungszentrum ist seit 16 Mitglied auf Emagister

Themen

  • Risikomanagement
  • Immobilienmakler

Inhalte

von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.

Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz

  • Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
  • Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
  • Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
  • Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
  • Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
  • Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
  • Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
  • Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
  • Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
  • Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?

Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG

  • Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
  • Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
  • Hinweise zum internen Meldeverfahren
  • Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
  • Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen

  • Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.


Programm

von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.

Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz

  • Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
  • Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
  • Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
  • Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
  • Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
  • Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
  • Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
  • Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
  • Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
  • Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?

Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG

  • Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
  • Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
  • Hinweise zum internen Meldeverfahren
  • Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
  • Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen

  • Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.


Programm


Programm

von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.


von 9:00 bis 17:00 Uhr - Damit Sie den ganzen Tag über konzentriert bleiben können, haben sich kurze Pausen nach jeweils ca. 45 - 60 Minuten bewährt. Eine längere Mittagspause von ca. 60 Minuten vereinbaren wir gemeinsam.

Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz

  • Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
  • Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
  • Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
  • Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
  • Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
  • Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
  • Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
  • Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
  • Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
  • Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?

Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG

  • Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
  • Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
  • Hinweise zum internen Meldeverfahren
  • Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
  • Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen

  • Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.


Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz

  • Welcher Verpflichtete muss über ein ausreichendes Risikomanagement verfügen?
  • Wann haben Güterhändler welche Pflichten aus dem GwG zu erfüllen?
  • Wie weit geht die Pflicht zur Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen?
  • Wer benötigt einen Geldwäschebeauftragten?
  • Wann muss ich identifizieren und wie identifiziere ich richtig?
  • Kann ich mich bei der Identifizierung der Hilfe Dritter bedienen?
  • Wie muss ich mich verhalten, wenn es sich um abweichende wirtschaftlich Berechtigte handelt?
  • Welche Pflichten habe ich in dem Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu erfüllen?
  • Besteht immer eine Pflicht, Politisch exponierte Personen zu erkennen?
  • Wie weise ich der Aufsichtsbehörde am wirkungsvollsten die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nach?

Richtiges Erstellen von (Verdachts-) Meldungen gemäß § 43 GwG

  • Update: Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung
  • Vertiefung zu den Meldepflichten nach §§ 43 ff. GwG
  • Hinweise zum internen Meldeverfahren
  • Meldung nach § 43 GwG vs. Strafanzeige: Wann ist Strafanzeige zu erstatten, wann eine Meldung gemäß § 43 GwG?
  • Die (Finanz-)Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

Spezielle Fragen der einzelnen Verpflichteten-Gruppen

  • Immobilienmakler, Güterhändler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, rechtsberatende Berufe - sie alle haben spezielle Fragen im Zusammenhang mit den GwG-Pflichten, die wir hier entsprechend der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beantworten.


Zweifelsfragen zum Geldwäschegesetz

Zusätzliche Informationen

Das Online-Aufbauseminar Geldwäsche richtet sich an Praktiker, insbesondere aus dem Nichtbankensektor, die schon Erfahrung mit der Thematik Geldwäscheprävention haben oder Teilnehmer bei einem unserer Grundlagen-Seminare waren.

Aufbauseminar GwG

Preis auf Anfrage