Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau (Theorie auf der Grundlage der TRBS 1/03/und der TRBS /12/ Teil 1)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Ort
Berlin
Die befähigte Person im Gerüstbau kennt und versteht die baurechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und technischen Baubestimmungen und hat die entsprechenden handwerklichen Kenntnisse, um das Tragverhalten und die möglichen Gefährdungen zu beurteilen. Um das Gerüst prüfen zu können, besitzt der Teilnehmer statische Kenntnisse zur Beurteilung des Tragverhaltens und der Betriebssicherheit. TeWIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Laut der Betriebssicherheitsverordnung /10/Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmäßigen Montage und der sichereren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen.
Diese Prüfung darf nur von „befähigten“ Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß § 9 erhalten haben.
Ziel
Die befähigte Person im Gerüstbau kennt und versteht die baurechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und technischen Baubestimmungen und hat die entsprechenden handwerklichen Kenntnisse, um das Tragverhalten und die möglichen Gefährdungen zu beurteilen. Um das Gerüst prüfen zu können, besitzt der Teilnehmer statische Kenntnisse zur Beurteilung des Tragverhaltens und der Betriebssicherheit.
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
• BGV A1; BGV C; BetrSichV
• DIN-Normen im Gerüstbau
• DIN 4420 Teil 1 bis 3; DIN EN 1/04/br / • DIN EN/12/11/
• Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnut-zers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS /12/
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Direkt zum Seminaranbieter
Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau (Theorie auf der Grundlage der TRBS 1/03/und der TRBS /12/ Teil 1)