Seminar

In Karlsruhe, Frankfurt Am Main, Köln und an 2 weiteren Standorten

390 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Sie kennen die neue Gesetzeslage nach § 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.B. hadensersatzansprüche) hat. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Eingliederungsmanagement.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
Karte ansehen
Cargocity Süd, 60549

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
Karte ansehen
Amsinckstraße 53, 20097

Beginn

auf Anfrage
Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Karte ansehen
Ettlinger Straße 23, 76137

Beginn

auf Anfrage
Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Bayenstr. 51, 50678

Beginn

auf Anfrage
Leipzig (Sachsen)
Karte ansehen
Gerberstraße 15, 04105

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach § 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Eingliederungsmanagement
  • Kündigungsschutz

Dozenten

Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte

Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

RA Jean Martin Jünger

RA Jean Martin Jünger

Rechtsanwalt in Mannheim

Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

RAin Katharina Pfenninger

RAin Katharina Pfenninger

Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg

Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.

Inhalte

Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine
Auswirkungen in der Praxis


Erfahren Sie das Wichtigste zu:

  • der neuen Gesetzeslage nach § 84 Abs. 2 SGB IX
  • der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten
  • Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen
    Eingliederungsmanagements
  • der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den
    Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine
    krankheitsbedingte Kündigung

    (Beachtung maßgeblicher Prüfkriterien wie negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und umfassende Interessenabwägung)
  • den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen
    Vorschrift für den Arbeitgeber (z.B. Schadensersatzansprüche)
  • den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.B. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten
  • den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV
  • den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen
    Eingliederungsmanagements
  • der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
    in die Praxis:
    Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle
    Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf
    Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
    die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen
  • Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis
    (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen)
  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG

Zusätzliche Informationen

Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.

BEM Eingliederungsmanagement

390 € zzgl. MwSt.