BEM Eingliederungsmanagement
Seminar
In Karlsruhe, Frankfurt Am Main, Köln und an 2 weiteren Standorten
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Niveau
Mittelstufe
-
Ort
-
Unterrichtsstunden
8h
-
Dauer
1 Tag
Sie kennen die neue Gesetzeslage nach § 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.B. hadensersatzansprüche) hat. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Eingliederungsmanagement.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach § 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meinungen
Themen
- Eingliederungsmanagement
- Kündigungsschutz
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Jean Martin Jünger
Rechtsanwalt in Mannheim
Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte
Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine
Auswirkungen in der Praxis
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
- der neuen Gesetzeslage nach § 84 Abs. 2 SGB IX
- der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten
- Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen
Eingliederungsmanagements - der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den
Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine
krankheitsbedingte Kündigung
(Beachtung maßgeblicher Prüfkriterien wie negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und umfassende Interessenabwägung) - den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen
Vorschrift für den Arbeitgeber (z.B. Schadensersatzansprüche) - den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.B. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten
- den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV
- den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen
Eingliederungsmanagements - der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
in die Praxis:
Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle
Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf
Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen - Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis
(Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) - Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG
Zusätzliche Informationen
BEM Eingliederungsmanagement