Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz (Grundkurs)

Seminar

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Online

  • Dauer

    3 Tage

  • Beginn

    nach Wahl

Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Abwasserverordnung
Grundwasserverordnung
Trinkwasserverordnung
Oberflächengewässerverordnung
Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Haftungsrechtliche Fragen
Grundlagen der Abwasserbeseitigung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
LAU/HBV Anlagen
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
Praxisbeispiele

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Online

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Das Seminar richtet sich an alle Personen des betrieblichen Umweltschutzes, die sich zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz ausbilden lassen möchten und als solche in ihrem Unternehmen Verantwortung übernehmen werden.

Dieser Lehrgang ist als Präsenzveranstaltung oder Onlinekurs buchbar.

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Meinungen

Themen

  • Gewässerschutz
  • WHG
  • Wasserwirtschaft
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz

Dozenten

Michael Timm

Michael Timm

Abfall-, Energie- und Umweltmanagement

Inhalte

Unternehmen, die pro Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten, haben gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (=Gewässerschutzbeauftragten) zu bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt die hierfür im Gesetz geforderte Fachkunde nach § 66 WHG i.V.m. § 55 BImSchG.

Im Seminar wird den Teilnehmern das für die spätere Tätigkeit relevante Know-how praxisnah vermittelt. Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässernutzer und verfasst einmal jährlich einen Bericht über geplante und umgesetzte Maßnahmen des Gewässerschutzes. Zu seinen Aufgaben zählen neben der Kontrolle der Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und der Funktion und Wartung von Abwasseranlagen auch die wasserschutzrechtliche Unterweisung von Mitarbeitern. Der Gewässerschutzbeauftragte klärt über die vom Unternehmen verursachten Gewässerbelastungen auf und wirkt auf eine Reduzierung und Vermeidung des Abwasseranfalls hin. Er ist daher auch an der Entwicklung entsprechender geeigneter Verfahren beteiligt.

Neben der korrekten Anwendung der relevanten Umweltgesetze und deren zahlreichen Nebenbestimmungen, wird im Lehrgang explizit auf Anforderungen der Anlagensicherheit, technische Regeln und haftungsrechtliche Fragen eingegangen. Nach Absolvierung des dreitägigen Seminars kennen die Teilnehmer Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz und sind befähigt, erforderliche Maßnahmen im Betrieb sicher umsetzen.

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz (Grundkurs)

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