Betriebsverfassungsrecht Teil 2 – Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Kurs
In Randersacker

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Randersacker
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Beginn
nach Wahl
Grundlagenwissen in personellen Angelegenheiten ist für jede-/n BR unverzichtbar. Von der Einstellung bis hin zur Kündigung – personelle Veränderungen erfordern stets rasches Handeln. In diesem Seminar bekommen Sie einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten und erlernen, Mitbestimmungsfragen in personellen Angelegenheiten kompetent angehen zu können.
Haben Sie Lust darauf, neue Fähigkeiten zu sammeln? Dann bleiben Sie bei uns und erfahren Sie zahlreiche Techniken, die Sie im Alltag ausnutzen werden können. Im Grunde ist immer am besten, weiter zu machen, wie an sich jedermann bekannt ist, Übung macht den Meister.
Um mehr über den Kurs zu erfahren, klicken Sie bitte auf "Weitere Informationen anfragen“.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
In diesem Seminar lernen Sie Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten kennen. Sie erlernen alles Wichtige über Ihre Rechte hinsichtlich Einstellungen, Kündigungen und Personalplanung. Sie bekommen leicht verständliches Praxis-Wissen an die Hand, so dass Sie im Konfliktfall optimal gerüstet sind, um betroffene Kolleginnen und Kollegen kompetent beraten zu können.
Meinungen
Themen
- Mitbestimmung
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratswahl
- Betriebsprüfung
- Betriebsübergang
- Betrieb
- Betriebspädagogik
- Betriebsratsarbeit
- Recht
- Arbeitsrecht
Inhalte
- Auswahlrichtlinien
- Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter-/innen
- Wechsel in einen anderen Betrieb
- Mitbeurteilungsrecht der/des BR
- Außertarifliche Anstellung, Tarifanstellung
- Zeitpunkt der Beteiligung
- Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers
- Stellungnahme der/des BR
- Vorläufige Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
- Arbeitsgerichtliche Entscheidungen
- Kündigungsformen
- Kündigungsgründe
Zusätzliche Informationen
Dieses Seminar bieten wir derzeit nur als Inhouse-Schulung an.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Betriebsverfassungsrecht Teil 2 – Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten