Compliance und Arbeitsrecht
Seminar
In Frankfurt Am Main und Düsseldorf
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
6h
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Dauer
1 Tag
Die Implementierung eines funktionierenden Compliance-Systems erfordert vorrangig eine arbeitsrechtliche Umsetzung. Die Compliance-Regeln müssen im Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen wirksam verankert werden, um Handlungsgrundlage für die Mitarbeiter oder ggf. Basis für Maßnahmen des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen zu sein. Ziel des Seminars ist ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Instrumente und Strategien dazu. Außerdem werden die besonders compliance-relevanten Materien des Datenschutzrechts vorgestellt. Gerichtet an: Geschäftsführer, Compliance-Officer, Rechtsabteilungsleiter, Personalleiter, Revisionsleiter, Leiter Controlling, Leiter Datenschutz, alle Führungskräfte mit Compliance-Aufgaben, Anwälte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Seminarprogramm
- IF_Compliance und Arbeitsrecht.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Arbeitsrecht
- Neueste Rechtsprechung
- Gestaltungstipps
Dozenten
Andreas Ege
Ra, Partner, Hogan Lovells, München
Dr. Anja Mengel, LL.M. (Columbia)
Compliance und Arbeitsrecht
Inhalte
Compliance-Organisation
- HR und Arbeitsrecht in der Compliance-Organisation
- Stellung des Compliance Officer
Gestaltungsinstrumente – Vorteile und Grenzen
- Weisungsrecht, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Auswertung der Urteile „Wal-Mart“ und „Honeywell“
- Strategien zur Implementierung
Gestaltungsinhalte – typische Compliance-Themen und
Ethikklauseln (Code of Conduct/Code of Ethics)
Feststellung und Aufklärung von Regelverstößen
- Zugriff auf Akten und Daten
- Mitarbeiterinterviews
- Amnestieprogramme
- Besonderheiten bei internationalen Ermittlungen
Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Regelverstößen
- Kategorisierung von Kündigungsgründen
- Besonderheiten bei Compliance-indizierten Kündigungen
- Auswertung der „Siemens“-Rechtsprechung
Arbeitsrechtliche Compliance-Materien/Compliance Audit
Arbeitnehmerdatenschutz
- Vorgaben durch § 32 BDSG
- Privatnutzung von Internet und E-Mail
- Auswertung und Weitergabe von Ermittlungsergebnissen
- Speicherung/Archivierung von elektronischen Unterlagen
Compliance und Arbeitsrecht