Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle I
Seminar
In Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und an 2 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
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Dauer
28 Tage
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Beginn
nach Wahl
Das Seminar vermittelt Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und zur Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen. Sie lernen zudem die technischen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten kennen, die in der betrieblichen Praxis am häufigsten zum Einsatz kommen. So können Sie dazu beitragen, die Privatsphäre und die Rechte Ihrer Kollegen zu schützen!
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Betriebsausschuss,Betriebsratsmitglied,BR-Vorsitz/Stellvertretung,Ersatzmitglied des Betriebsrats,Gesamtbetriebsrat,Neu im Betriebsrat,Personalausschuss,Personalrat,Betriebsrat
Meinungen
Themen
- Datenschutz
Inhalte
Technische Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten im Betrieb
- Überwachung von PC-Arbeitsplätzen, -Systemen und Netzwerken
- Ausgespäht durch die Personalsoftware?
- Nutzung leistungsfähiger Software mit Monitoring-Funktionen
- Screening des Internet- und E-Mail-Verkehrs
- Telefon- und Handyüberwachung, Voice-Over-IP
- Video- und GPS-Überwachung
Betriebliches Datenschutzrecht
- Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes
- Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Was bleibt vom alten Bundes- und Landesdatenschutzgesetz?
Mitarbeiterdatenschutz nach der EU-DSGVO
- Grundbegriffe des Datenschutzes
- § 26 BDSG - Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Rechte der betroffenen Mitarbeiter
- Umgang mit besonderen Datenkategorien
- Besondere Regelungen bei im Raume stehenden Straftaten
- Einwilligungsvorbehalte und Belehrungspflichten
- Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- (Neue) Pflichten des Arbeitgebers
- (Un-)Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers
- Gewährleistung der Datensicherheit
Starke Mitbestimmung des Betriebsrats - Rechte nutzen!
- Informations-, Beratungs- und Zustimmungserfordernisse
- Wirkungsvolle Ausübung von Kontrollrechten nach § 80 Abs. 1 BetrVG
- Kündigungen im Kontext datenschutzrelevanter Mitarbeiterüberwachung
- Initiativrecht und starke Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG
- Durchsetzung von Rechten vor dem Arbeitsgericht und in der Einigungsstelle
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle I