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DSGVO - Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich
Seminar
Online
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
5h
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Dauer
1 Tag
Die neue DSGVO - Update und Ausblick: Neuregelungen • Dringende Handlungsfelder • Typische Schwachstellen • Betroffene Personalprozesse (Bewerbermanagement, Beschäftigtendatenschutz, Social Media Recruiting, u.a.) • Dokumentationspflichten • Effiziente Zusammenarbeit mit dem DSB • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen // Umgang mit Informations- und Dokumentationspflichten: Praktische Umsetzung der Informationspflicht • Konsequenzen für die Gestaltung und Überwachung der Prozesse im Personalbereich • Zentrale Grundsätze • Anwendung des Berichtigungs- und Widerspruchsrechts • Zusammenarbeit mit externen HR-Dienstleistern • Was tun bei "Datenschutzpannen"? // Risikoanalysen, Folgenabschätzung und Interessenabwägung: Bereichsübergreifendes Berichtigungs- und Löschungskonzept • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten • Interessenabwägung und Folgenabschätzung: Konsequenzen für den Personalbereich • Profiling • Elektronische Personalakte
Hinweise zu diesem Kurs
Angesprochen sind Führungskräfte und deren Mitarbeiter aus den Bereichen Kaufmännische Leitung, Personal, Datenschutz/IT-Sicherheitdie sich über die erheblichen Auswirkungen der
neuen DSGVO auf das Personalwesen informieren und wichtige Handlungsempfehlungen erhalten wollen.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten
Dieses Bildungszentrum ist seit 15 Mitglied auf Emagister
Themen
- Gestaltung
- Bewerbermanagement
- Profiling
- Beschäftigtendatenschutz
- Dokumentationspflichten
- DSGVO
- Folgenabschätzung
- Elektronische Personalakte
- Social Media Recruiting
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Dozenten
RA Dr. Ulrich Hallermann
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Thomas Gutte
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Ulrike Seip
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Inhalte
Auch ohne eigenständige DSGVO-Regelung zum Beschäftigtendatenschutz selbst besteht erhebliches Änderungspotenzial im Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten. Somit sind die verantwortlichen Stellen unmittelbar gefordert, mit den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht nur sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren, sondern auch die Einhaltung nachweisen zu können. Künftig ist das zu führende Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO sowie die Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO vom Verantwortlichen und nicht mehr vom Datenschutzbeauftragten anzuführen.
DSGVO - Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich