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Fortbildung für die Befähigte Person – Prüfung von Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70
Seminar
In Mülheim An Der Ruhr ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Die vom Arbeitgeber bereitgestellten und von Be-
schäftigten benutzen Fahrzeuge gehören im Sinne
der Betriebssicherheitsverordnung zu Arbeit- und
Betriebsmittel.
Gemäß der DGUV Vorschrift 70 ist ein Fahrzeug bei
Bedarf, mindestens einmal jährlich, zu prüfen. Sollte
eine Sachverständigenprüfung nach § 29 StVZO zeit-
nah erfolgt sein, so kann die Prüfung auf den ar-
beitssicheren Zustand begrenzt werden.
Bei Krafträder und Personenkraftwagen kann auf
eine Sachkundigenprüfung verzichtet werden. Vo-
raussetzung ist, dass die vom Hersteller vorgeschrie-
benen Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt
wurden und die Mängelfreiheit durch eine autorisier-
te Fachwerkstatt bestätigt wird.
Meinungen
Themen
- Gesetzestexte
- Gesetzessystematik
- Gesetz Verpackung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Befähigte
- Befähigte Person
- Befähigte Personen
- Recht
- Fahrzeuge
- Aufsicht
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Rechtliche Grundlagen, Gesetze und Vorschriften
Befähigte Person gemäß TRBS 1203
DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahr-
zeugen durch Sachkundige
Verantwortung, Haftung
Prüffristen
Bau, Konstruktion und Ausrüstung von Fahrzeu-
gen
Fahrzeuginspektion gemäß
DGUV Grundsatz 314-003
Mängel und Mängelbehebung
Vorbereitung der Prüfung, Durchführung und
Dokumentation
Durchführung einer Inspektion in der Praxis
Theoretische Prüfung
Fortbildung für die Befähigte Person – Prüfung von Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70