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Industrieemissionen-Richtlinie (IED) Neue Regeln für Industrieanlagen und Überwachungsbehörden
Seminar
In Magdeburg ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Unterrichtsstunden
5h
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Dauer
1 Tag
Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).
Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland. Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Zu nennen sind folgende Stichworte:
- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV („G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog. Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)
- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)
- Änderungen von Genehmigungsverfahren (9. BImSchV, IZÜV)
- Höhere Anforderungen an Transparenz (Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und Überwachungsprotokollen)
- Regelmäßige Umweltinspektionen (geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)
- Bericht über den Ausgangszustand (neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie Grundwassersanierungspflichten)
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).
Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland.
Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Das Seminar wendet sich an Sie als Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie für Umweltbelange zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Ingenieurbüros, einschließlich Umweltbeauftragte, sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, und Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
keine, nur fachliches Interesse
Zu nennen sind folgende Stichworte:
- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV
(„G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog.
Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)
- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den
Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)
- Änderungen von Genehmigungsverfahren
(9. BImSchV, IZÜV)
- Höhere Anforderungen an Transparenz
(Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und
Überwachungsprotokollen)
- Regelmäßige Umweltinspektionen
(geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)
- Bericht über den Ausgangszustand
(neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie
Grundwassersanierungspflichten)
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.)
Meinungen
Themen
- Recht
- Verwaltung
- Deutschland
- WHG
- Fachwissen
- Expertenwissen
- Insiderwissen
Dozenten
Dozent/in Fachreferent/in
siehe Seminarthema
Inhalte
Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).
Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland. Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Zu nennen sind folgende Stichworte:
- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV („G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog. Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)
- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)
- Änderungen von Genehmigungsverfahren (9. BImSchV, IZÜV)
- Höhere Anforderungen an Transparenz (Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und Überwachungsprotokollen)
- Regelmäßige Umweltinspektionen (geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)
- Bericht über den Ausgangszustand (neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie Grundwassersanierungspflichten)
Zusätzliche Informationen
Industrieemissionen-Richtlinie (IED) Neue Regeln für Industrieanlagen und Überwachungsbehörden