Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI)
Seminar
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Essen
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Beginn
auf Anfrage
?Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen. Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gem. den Betreuungskräfte-RL nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) durch. Sie kann je nach Bedarf sowohl an 2 Tagen jeweils von 08:00 – 15:00 Uhr als auch an berufsbegleitend an 4 Nachmittagen bzw. samstags stattfinden und wird mit einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Eine Förderung durch die Arbeitsagenturen / Jobcenter ist möglich. Volle steuerliche Geltendmachung der gesamten Weiterbildungskosten Bildungsprämie ( Kurstermine für Chemnitz: 05.03.-06.03.2018 23.04.-24.04.2018 21.06.-22.06.2018
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Dieser Kurs richtet sichzusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c (bisher § 87b SGB XI)
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten
Dieses Bildungszentrum ist seit 15 Mitglied auf Emagister
Inhalte
Erfahrungsaustausch
- Aktualisierung der Arbeit und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung
- Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit aus den neuen
Erkenntnissen
- Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken
Förderung durch z.B. Bildungsprämie und NRW-Bildungsscheck möglich
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:
- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft
(Alltagsbetreuer / Demenzbetreuer nach § 53c SGB XI - bisher § 87b SGB XI)
Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI)