Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI)

Seminar

In Essen

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Essen

  • Beginn

    auf Anfrage

?Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen. Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gem. den Betreuungskräfte-RL nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) durch. Sie kann je nach Bedarf sowohl an 2 Tagen jeweils von 08:00 – 15:00 Uhr als auch an berufsbegleitend an 4 Nachmittagen bzw. samstags stattfinden und wird mit einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Eine Förderung durch die Arbeitsagenturen / Jobcenter ist möglich. Volle steuerliche Geltendmachung der gesamten Weiterbildungskosten Bildungsprämie ( Kurstermine für Chemnitz: 05.03.-06.03.2018 23.04.-24.04.2018 21.06.-22.06.2018

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Essen (Nordrhein-Westfalen, NRW)

Beginn

auf AnfrageAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Dieser Kurs richtet sichzusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c (bisher § 87b SGB XI)

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2020

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Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

Dieses Bildungszentrum ist seit 15 Mitglied auf Emagister

Inhalte

Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher
Erfahrungsaustausch
- Aktualisierung der Arbeit und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung
- Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit aus den neuen
Erkenntnissen
- Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken
Förderung durch z.B. Bildungsprämie und NRW-Bildungsscheck möglich
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:

- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft
(Alltagsbetreuer / Demenzbetreuer nach § 53c SGB XI - bisher § 87b SGB XI)

Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI)

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