Jugend- und Auszubildendenvertretung III

Seminar

In Frankfurt und Hamburg

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Dauer

    28 Tage

  • Beginn

    nach Wahl

In diesem Seminar erfährst du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können,
durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch kennen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt (Brandenburg)
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Mailänder Straße 1, 60598

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich
Hamburg
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Stresemannstr. 363-369, 22761

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Jugend- und Auszubildendenvertretung,Betriebsrat

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Meinungen

Themen

  • Konflikte
  • Kündigung
  • JAV
  • Reaktionsmöglichkeiten
  • Streitentscheidung
  • Probleme im Ausbildungsverhältnis
  • Streit mit dem Arbeitgeber
  • Streitschlichtungsoptionen
  • Streitfälle
  • Arbeitsgerichtlichen Praxis

Inhalte

Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber

  • Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
  • Wenn Azubis zu Problemfällen werden
  • Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
  • Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
  • Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
  • Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
  • Streit um Übernahme von JAV-Mitgliedern (§ 78 a BetrVG)

Stellung der JAV bei Streitigkeiten

  • Streitschlichtung als erforderliche JAV-Tätigkeit
  • Wie weit darf die JAV zur Unterstützung gehen?
  • Rechtliche Grenzen der Intervention
  • Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhaltengegenüber der JAV

Alternativen zum gerichtlichen Streitverfahren

  • Unterstützung durch die IHK/Handwerkskammer
  • Schlichtung in Zusammenarbeit mit JAV und Betriebsrat
  • Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
  • Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
  • Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen

Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
  • Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
  • Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
  • Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstigeErledigung
  • Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden

Jugend- und Auszubildendenvertretung III

Preis auf Anfrage