Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte (früher BR IV)
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Hamburg
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Dauer
4 Tage
Gerichtet an: Betriebsräte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die Basis zur Beurteilung der Unternehmenssituation sind die wirtschaftlichen Daten. Daher setzt die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats voraus, dass er seine Informations- und Beteiligungsrechte in wirtschaftlicher Hinsicht kennt und weiß, wie er diese Rechte durchsetzen kann, um an die gewünschten Daten zu kommen. In einer kritischen Situation kann es notwendig werden, einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Hierzu kann der Betriebsrat die Unterstützung von Sachverständigen beanspruchen.
Wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. § 106 III BetrVG)
- Finanzielle Lage des Unternehmens
- Absatzlage und Investitionsprogramm
- Rationalisierungsvorhaben
- Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
- Sonstige wirtschaftliche Vorgänge
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Unterrichtungs- und Beratungsrechte
- Wirtschaftsausschuss als Informationsquelle
- Information der Arbeitnehmer
Betriebsänderungen
- Einschränkung und Stilllegung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation
- Sonstige Betriebsänderungen
Interessenausgleich und Sozialplan
Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern, betriebsinternen Auskunftspersonen
Betriebliche Handlungsmöglichkeiten
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren
FREISTELLUNG § 37 Abs. 6 BetrVG
Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte (früher BR IV)