Kurzarbeit
Seminar
In Karlstadt
Erfahren Sie über Kurzarbeit!
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Kursart
Seminar
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Ort
Karlstadt
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
nach Wahl
Wirtschaft im Abschwung oder vorübergehende Auftragsflaute – der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht!
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in deren Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll oder bereits eingeführt worden ist.
Wichtig ist: Es sollten alle gut vorbereitet sein um Antworten auf die vielen Fragen rund um die Voraussetzungen der Kurzarbeit und Beschäftigungssicherung zu haben.
Der Betriebsrat hat hier eine hohe Mitverantwortung. Hier ist eine gute Vorbereitung entscheidend!
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
- Nach dem Seminar kennen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei Einführung von Kurzarbeit.
- Sie erfahren, wie Sie die Interessen der Beschäftigten in der Kurzarbeit souverän vertreten.
- Sie wissen, wie man die Beschäftigung für die Mitarbeiter auch in der Kurzarbeitsphase sichert.
Max. 8 Teilnehmer-/innen!
Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrates, SBV, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.
Max. 8 Teilnehmer-/innen im Seminar. Sie profitieren von der kleinen Gruppe und können Ihre individuellen Problematiken/Fragestellungen mitbringen.
Meinungen
Themen
- Kurzarbeit
- Kündigungen
- Sozialplan
- Betriebsrat
- Personalrat
- Kurzarbeitergeld
- Leiharbeitnehmer
- Mitbestimmung
- Mitverantwortung
- Betriebsvereinbarung
Dozenten
Rechtsanwalt Matthias Heese
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalte
Allgemeines Wissen zur Kurzarbeit
- Konkrete Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren
- Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit
- Zwingende Voraussetzungen für Anspruchsdauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes
- Leiharbeitnehmer und Kurzarbeit
- Mitbestimmungsverfahren und Ablauf über die Einführung von Kurzarbeit
- Wann muss die Information an den Betriebsrat erfolgen?
- Zustimmung des Betriebsrats
- Mitbestimmung: bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der BR bei Kurzarbeit?
- Stellungnahme des Betriebsrats
- Arbeitszeitabbau und Leiharbeit
- Kündigungen während der Kurzarbeit ?
- Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit
- Einigungsstelle
- Was kann der Betriebsrat konkret bei Kurzarbeit tun?
- Maßnahmen zur Weiterbildung
- Kurzarbeit statt Kündigungen
- Beschäftigungssicherung nach 80 Abs. 1 Nr. 3, § 92a BetrVG
Welche weiteren Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
kann der BR außerdem geltend machen?
- Wann kann der Betriebsrat bei geplanten Kündigungen wiedersprechen?
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Anspruch auf Berater und Sachverständige
Zusätzliche Informationen
Kurzarbeit