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Kurzarbeit

Seminar

In Karlstadt

320 € zzgl. MwSt.

Erfahren Sie über Kurzarbeit!

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Karlstadt

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

Wirtschaft im Abschwung oder vorübergehende Auftragsflaute – der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht!

Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in deren Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll oder bereits eingeführt worden ist.

Wichtig ist: Es sollten alle gut vorbereitet sein um Antworten auf die vielen Fragen rund um die Voraussetzungen der Kurzarbeit und Beschäftigungssicherung zu haben.

Der Betriebsrat hat hier eine hohe Mitverantwortung. Hier ist eine gute Vorbereitung entscheidend!

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Karlstadt (Bayern)
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Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

- Nach dem Seminar kennen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei Einführung von Kurzarbeit.
- Sie erfahren, wie Sie die Interessen der Beschäftigten in der Kurzarbeit souverän vertreten.
- Sie wissen, wie man die Beschäftigung für die Mitarbeiter auch in der Kurzarbeitsphase sichert.
Max. 8 Teilnehmer-/innen!

Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrates, SBV, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.

Max. 8 Teilnehmer-/innen im Seminar. Sie profitieren von der kleinen Gruppe und können Ihre individuellen Problematiken/Fragestellungen mitbringen.

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Themen

  • Kurzarbeit
  • Kündigungen
  • Sozialplan
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Kurzarbeitergeld
  • Leiharbeitnehmer
  • Mitbestimmung
  • Mitverantwortung
  • Betriebsvereinbarung

Dozenten

Rechtsanwalt  Matthias Heese

Rechtsanwalt Matthias Heese

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Inhalte

Allgemeines Wissen zur Kurzarbeit

  • Konkrete Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren
  • Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit
  • Zwingende Voraussetzungen für Anspruchsdauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes
  • Leiharbeitnehmer und Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsverfahren und Ablauf über die Einführung von Kurzarbeit
  • Wann muss die Information an den Betriebsrat erfolgen?
  • Zustimmung des Betriebsrats
  • Mitbestimmung: bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit

Welche Handlungsmöglichkeiten hat der BR bei Kurzarbeit?

  • Stellungnahme des Betriebsrats
  • Arbeitszeitabbau und Leiharbeit
  • Kündigungen während der Kurzarbeit ?
  • Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit
  • Einigungsstelle
  • Was kann der Betriebsrat konkret bei Kurzarbeit tun?
  • Maßnahmen zur Weiterbildung
  • Kurzarbeit statt Kündigungen
  • Beschäftigungssicherung nach 80 Abs. 1 Nr. 3, § 92a BetrVG

Welche weiteren Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
kann der BR außerdem geltend machen?

  • Wann kann der Betriebsrat bei geplanten Kündigungen wiedersprechen?
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Anspruch auf Berater und Sachverständige

Zusätzliche Informationen

zzgl. Verpflegungspauschale, zzgl. ges. MwSt.

Kurzarbeit

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