Leiharbeit und Werkvertrag: Was brachte die Reform?

Seminar

In Lenggries, Hamburg, Leipzig und 1 weiterer Standort

790 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Das neue AÜG im Überblic? Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"? Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzern? Informationspflicht über freie Stellen im Unternehme? Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnisse? Drehtürklausel zum Schutz der Stammbelegschaf? Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleihe? Gerichtet an: Betriebsräte

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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Wöhlerstraße 2, 22113

Beginn

auf Anfrage
Leipzig (Sachsen)
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Grosser Brockhaus 3, 04103

Beginn

auf Anfrage
Lenggries (Bayern)
Münchner Straße 25, 83661

Beginn

auf Anfrage
Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz)
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An Der Mosel 14-15, 56841

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

KURSZIEL
  • Das neue AÜG im Überblick
    • Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"?
    • Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzerns
    • Informationspflicht über freie Stellen im Unternehmen
  • Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
    • "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
    • Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleiher
    • Der Grundsatz des "equal-pay"
    • Durch Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze
    • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
  • Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
    • Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen
    • Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher
    • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Werkvertrag: Auf Umwegen zum Einsatz von Fremdpersonal
    • Was ist ein Werkvertrag?
    • Vorteile für den Arbeitgeber: Geringe Lohnkosten, flexibler Personaleinsatz, kein Kündigungsschutz
    • Verdeckte Leiharbeit: Was kann der BR tun?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
    • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
    • Beteiligungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
    • Einsichtsrecht des BR in Überlassungs- und Werkverträge
    • Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
KURSINHALT
Das Thema Leiharbeit ist ein heißes Eisen für Betriebsräte: Einerseits müssen Sie die Rechte der Leiharbeitnehmer schützen, andererseits sollen Sie die Interessen der Stammbelegschaft verteidigen. Mit diesem Seminar schaffen Sie den Spagat. Hier lernen Sie, wie Sie faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter schaffen. Ob "vorübergehende" Überlassung, Mindestlöhne oder Drehtüreffekt: Wir machen Sie mit allen Neuregelungen im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vertraut. Zudem beleuchten wir den aktuellen Trend, durch Werkverträge billige Arbeitskräfte in den Betrieb zu holen. Stoppen Sie unzulässiges Lohndumping und schieben Sie Missständen beim Einsatz von Fremdpersonal einen Riegel vor! -
  • Das neue AÜG im Überblick
    • Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"?
    • Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzerns
    • Informationspflicht über freie Stellen im Unternehmen
  • Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
    • "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
    • Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleiher
    • Der Grundsatz des "equal-pay"
    • Durch Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze
    • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
  • Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
    • Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen
    • Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher
    • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Werkvertrag: Auf Umwegen zum Einsatz von Fremdpersonal
    • Was ist ein Werkvertrag?
    • Vorteile für den Arbeitgeber: Geringe Lohnkosten, flexibler Personaleinsatz, kein Kündigungsschutz
    • Verdeckte Leiharbeit: Was kann der BR tun?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
    • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
    • Beteiligungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
    • Einsichtsrecht des BR in Überlassungs- und Werkverträge
    • Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz

Leiharbeit und Werkvertrag: Was brachte die Reform?

790 € inkl. MwSt.