Leiharbeit und Werkvertrag: Was brachte die Reform?
Seminar
In Lenggries, Hamburg, Leipzig und 1 weiterer Standort
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Dauer
2 Tage
Das neue AÜG im Überblic? Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"? Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzern? Informationspflicht über freie Stellen im Unternehme? Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnisse? Drehtürklausel zum Schutz der Stammbelegschaf? Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleihe? Gerichtet an: Betriebsräte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
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Meinungen
Inhalte
- Das neue AÜG im Überblick
- Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"?
- Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzerns
- Informationspflicht über freie Stellen im Unternehmen
- Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
- "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
- Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleiher
- Der Grundsatz des "equal-pay"
- Durch Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze
- Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
- Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
- Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen
- Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher
- Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
- Werkvertrag: Auf Umwegen zum Einsatz von Fremdpersonal
- Was ist ein Werkvertrag?
- Vorteile für den Arbeitgeber: Geringe Lohnkosten, flexibler Personaleinsatz, kein Kündigungsschutz
- Verdeckte Leiharbeit: Was kann der BR tun?
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
- Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
- Beteiligungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
- Einsichtsrecht des BR in Überlassungs- und Werkverträge
- Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
Das Thema Leiharbeit ist ein heißes Eisen für Betriebsräte: Einerseits müssen Sie die Rechte der Leiharbeitnehmer schützen, andererseits sollen Sie die Interessen der Stammbelegschaft verteidigen. Mit diesem Seminar schaffen Sie den Spagat. Hier lernen Sie, wie Sie faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter schaffen. Ob "vorübergehende" Überlassung, Mindestlöhne oder Drehtüreffekt: Wir machen Sie mit allen Neuregelungen im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vertraut. Zudem beleuchten wir den aktuellen Trend, durch Werkverträge billige Arbeitskräfte in den Betrieb zu holen. Stoppen Sie unzulässiges Lohndumping und schieben Sie Missständen beim Einsatz von Fremdpersonal einen Riegel vor! -
- Das neue AÜG im Überblick
- Arbeitnehmerüberlassung: Was heißt "wirtschaftliche Tätigkeit" und "vorübergehend"?
- Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzerns
- Informationspflicht über freie Stellen im Unternehmen
- Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
- "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
- Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher - Leiharbeitnehmer - Entleiher
- Der Grundsatz des "equal-pay"
- Durch Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze
- Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
- Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
- Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen
- Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher
- Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
- Werkvertrag: Auf Umwegen zum Einsatz von Fremdpersonal
- Was ist ein Werkvertrag?
- Vorteile für den Arbeitgeber: Geringe Lohnkosten, flexibler Personaleinsatz, kein Kündigungsschutz
- Verdeckte Leiharbeit: Was kann der BR tun?
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
- Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
- Beteiligungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal
- Einsichtsrecht des BR in Überlassungs- und Werkverträge
- Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
Leiharbeit und Werkvertrag: Was brachte die Reform?