Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Seminar

In Frankfurt am Main, Berlin, Mannheim und an 5 weiteren Standorten

Sparen Sie 20%
390 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Dieses Seminar macht Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften vertraut und zeigt auf, wie der Einsatz von Leiharbeitnehmern sinnvoll gestaltet werden kann. Die Referenten des Seminars werden Ihnen vermitteln, auf was Sie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG unbedingt beachten müssen. Sie erläutern Ihnen die Gestaltungsgrenzen beim Einsatz von Zeitarbeitskräften. Dabei werden auch tarifvertraglichen Vorgaben und Anforderungen an einen rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufgezeigt. Insbesondere werden neben den vertraglichen Rechten und Pflichten auch besondere Haftungsfragen für Entleiher und Verleiher erörtert. Die teilweise recht komplexen Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung tragen Ihnen die Referenten genauso klar und strukturiert vor wie die Abgrenzung der Leiharbeit von weiteren Möglichkeiten beim Einsatz von Fremdpersonal.
Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit der Arbeitnehmerüberlassung vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten der Überwachung und Mitbestimmung nachhaltig ausschöpfen zu können. Das Gesetz gegen den Missbrauch von Zeitarbeit bringt viele Vorteile für Leiharbeiter und die Stammbelegschaft ! Sie erhalten mit der Erarbeitung der gesetzlichen Rechte und Handlungsmöglichkeiten die Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Arbeitnehmerueberlassungsgesetz.pdf

Mit Bildungsgutschein

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Hinweise zu diesem Kurs

Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse im Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.

Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler)

Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können.

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

Unsre Schulungen sind praxisorientiertes Seminar mit vielen Fallbeispielen, konkreten Tipps und Checklisten für Ihre tägliche Arbeit, des Weiteren erfolgt ein Erfahrungsaustausch und Diskussion zwischen den Teilnehmern.

Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird sich jemand vom PfA- Team mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen alle Details und Fragen zum Seminarstart zu klären. Des Weiteren erhalten Sie Anmeldeunterlagen inkl. Anmeldebestätigung, Hotel- und Weg Beschreibung usw.

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Themen

  • Arbeitsrecht
  • Gesetz
  • AÜG
  • Arbeitsvertrag
  • Leiharbeit
  • Verleiher
  • Zeitarbeit
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Personalverwaltung
  • Personaleinstellung

Dozenten

Anwälte Richter

Anwälte Richter

Arbeitsrecht

Unsere Trainer und Referenten sind erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie versierte Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über methodisch didaktische Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung auf ihrem Fachgebiet.

Inhalte

Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung

■ dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum
Arbeits-, Dienst- und Werkvertrag und freier Mitarbeit

■ den Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer

Die aktuellen Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Praxis

■ Neue Definition des Begriffs “Arbeitsverhältnis“ durch Gesetzgeber

■ Neue Konkretisierung des Begriffs „vorübergehend“ und Rechtsfolgen

■ Neue Begrenzung der Höchstverleihdauer und Auswirkung auf die Praxis

■ Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer

■ Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern / Zwischenverleih durch Dritte

■ Das neue Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers—Anforderungen und Voraussetzungen
der “Festhaltenserklärung“

■ Neureglungen zur AÜG Erlaubnis

■ Änderungen beim Equal Pay und bei den Equal Treatment Regelungen

■ Das Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

■ Ausnahmemöglichkeiten durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen

Rechtssichere Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer - Entleiher und Verleiher
nach den Gesetzesänderungen - Haftungsrisiken vermeiden!

■ Geänderte Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

■ Neue Bezeichnungs- und Kennzeichnungspflichten

■ Zulässige Höchstüberlassungsdauer richtig absichern

■ Risiko der “verdeckten“ Arbeitnehmerüberlassung durch neue Rechtslage

■ Gestaltung des Arbeitsvertrags, Geltung von Tarifverträgen

Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben

■ Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses??

■ Bußgeld- und Straftatbestände, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbestimmung

■ Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Mitbestimmung—Schwellenwerte - neue Rechtsprechung des BAG

■ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern

■ Erweiterte Unterrichtungs-, Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats

■ Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung

■ Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beteiligungsrechte

■ Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht

Werkverträge und weitere Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand

■ Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspraxis

■ Werk– und Dienstverträge neu definieren

■ Restriktivere Abgrenzung von selbständigem Personaleinsatz (Werkvertrag, Dienstvertrag,
freier Mitarbeiter) und Arbeitnehmerüberlassung durch neue gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien

■ Betriebliche Lösungen beim Einsatz von Werk– und Dienstverträgen

■ Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

■ Vor- und Nachteile des Personaloutsourcings

Zusätzliche Informationen

Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.

Bildungscheck

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Beiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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