Neue Risiken aus dem Geldwäschegesetz für Geschäftsleiter, Geldwäschebeauftragte & sonstige Mitarbeiter
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Beschreibung
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Kursart
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Beginn
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Vor gut 25 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen aber durchaus für die Geldwäsche- Beauftragten, die Geschäftsleitung aber auch die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche Risiken. Verstöße gegen die Pflichten des GwG werden zunehmend mit immer höheren Bußgeldern sanktioniert, wie auch die Bestätigung der Bußgelder gegen eine Geldwäschebeauftragte durch das OLG Frankfurt/Main im April 2018 gezeigt hat. Risiken bestehen auch, wenn verdächtige Transaktionen anzuhalten sind, der Kunde aber nicht aufgeklärt werden darf.
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Themen
- Geldwäsche
Inhalte
- Neue Pflichten für die Geschäftsleitung
- Name and shame der Verantwortlichen
- Erweiterung des Bußgeldkatalogs
- Vervielfachung möglicher Bußgelder
- Aktuelle Rechtsprechung zur Definition von Vorsatz und Leichtfertigkeit
- Verschärfte Anforderungen an die Verdachtsmeldung
- Unklarheiten zur strafbefreienden Wirkung einer Verdachtsmeldung
- Szenarien zivilrechtlicher Haftung
- Verstöße gegen Sanktionen und Boykottverbote (§ 7 AWV)
Neue Risiken aus dem Geldwäschegesetz für Geschäftsleiter, Geldwäschebeauftragte & sonstige Mitarbeiter