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Neue Verfalls- und Löschungsverfahren
Seminar
In München ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Niveau
Mittelstufe
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Neue Verfahren aufgrund der am 01. Mai 2020 in Kraft tretenden Vorschriften beim DPMA und BPatG.
Am 1. Mai 2020 treten die Vorschriften über die neuen Verfalls- und Löschungsverfahren in Bezug auf Marken vor DPMA und BPatG in Kraft. Die neuen Verfahren sind zwar kostengünstiger, aber ohne Kostenerstattung auch riskanter.
Lernen Sie die neuen Verfahrensabläufe kennen und deren Vor- und Nachteile abzuschätzen.
Während sich für Rechtsanwälte ungewohnte administrative Angriffsverfahren öffnen, erhalten Patentanwälte neue Geschäftsfelder, in denen sie federführend tätig sein können. Dabei haben Rechts- und Patentanwälte besondere Beratungspflichten zur Auswahl der alternativ möglichen Vorgehensweise (vor Amt und Zivilgericht).
Mit Teilnahmezertifikat - für Rechtsanwälte ist das Seminar im Sinne von § 15 FAO anerkannt.
Wichtige Informationen
Mit Bildungsgutschein
Hinweise zu diesem Kurs
Ausschluss paralleler Verfahren
Verfallsverfahren
- Antragstellung mit Begründung
- Benutzungsschonfrist
- besondere Verfahren für Kollektiv- und Gewährleistungsmarken
Nichtigkeit wegen älterer Rechte
- Benutzungseinrede mit unterschiedlichen Zeiträumen für die erforderliche Benutzung
- Nachweis statt Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung, aber eidesstattliche Versicherung
Vergleich zu den Verfahren vor den Zivilgerichten (nunmehr Gestaltungsklage)
Vergleich zum Widerspruchsverfahren
Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (neue Schutzhindernisse)
Praxisszenarien
Kostenfragen
- Doppelvertretung
- Verfahrens- und Prozesskostenhilfe
Ausblick
- Nichtzulassungsbeschwerde auch beim BPatG
- Übertragung der Marke eines ungetreuen Agenten
Patent- und Rechtsanwälte
Markenreferenten
Markensachbearbeiter
sowie alle Fachkräfte, die sich einen Überblick über das neue amtliche Löschungsverfahren verschaffen möchten.
Mit Teilnahmezertifikat - für Rechtsanwälte ist das Seminar mit 6,5 Zeitstunden im Sinne von § 15 FAO anerkannt.
Meinungen
Themen
- Markenlöschung
- MaMoG
- Paralleles Widerspruchsverfahren
- Gewährleistungsmarken
- Neue Terminologie
- Kostenfragen
- Paralelle Zuständigkeit der Zivilgerichte
- Ausschluss paralleler Doppelbefassung
- Antragsberechtigung
- Nichtbenutzungseinrede
Dozenten
Friedrich Dr. Albrecht
Vorsitzender Richter des 27. Senats am BpatG a.D
Inhalte
Ausschluss paralleler Verfahren
Verfallsverfahren
Nichtigkeit wegen älterer Rechte
Vergleich zu den Verfahren vor den Zivilgerichten (nunmehr Gestaltungsklage)
Vergleich zum Widerspruchsverfahren
Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (neue Schutzhindernisse)
Praxisszenarien
Kostenfragen
Ausblick
Neue Verfalls- und Löschungsverfahren