Die Befassung mit dem Unterhaltsrecht stellt auch den erfahrenen Praktiker immer wieder vor neue Fragen. Im Seminar werden deshalb in der Praxis häufig auftretende Probleme dargestellt. Die theoretische Wissensvermittlung wird mit Fallbeispielen verbunden. Ziel des Seminars ist es, die Rechtskenntnisse der Teilnehmer zu erweitern bzw. zu vertiefen, um diese in der täglichen Arbeit umzusetzen. Die Teilnehmer sind aufgefordert, ihre Fragen einzubringen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Frankfurt
(Hessen)
Beginn
JuliAnmeldung möglich
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Inhalte
Schwerpunkte:
Bestimmung der anrechenbaren Einkünfte Unselbstständiger/Selbstständiger: u. a Berücksichtigung von Schulden, zusätzliche Altersvorsorge, Sachzuwendungen (z. B. der Firmenwagen), Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie, Einkünfte aus Vermietung, Einsatz von Vermögen
Auskunftsanspruch nach BGB und SGB
Ehegattenunterhalt - getrennt lebend und geschieden (§§ 1361,1570 ff. BGB): u. a. Bedürftigkeit, Mindestbedarf, Kindesbetreuung
Nichtehelicher Unterhalt (§ 1615l BGB)
Unterhalt Minderjähriger (§§ 1601 ff. BGB): u. a. Wechselmodell; Unterhalt bei Trennung von Geschwistern; privilegierter Volljähriger; Barunterhalt des betreuenden Elternteils; verheirateter unterhaltspflichtiger Elternteil - Einkommen des Ehegatten
Unterhalt Volljähriger: u. a. Ausbildungsunterhalt, Naturalunterhalt, Berechnung des Haftungsanteils beider Elternteile
Rangverhältnisse (§ 1609 BGB)
Unterhalt für die Vergangenheit (§ 1613 BGB)
Verjährung (§ 195 BGB)
Verwirkung (§ 242 BGB)
Insolvenz des Unterhaltsschuldners
Rechtsübergang (§ 7 UVG, § 33 SGB II): u. a. Vergleichsberechnung, Kindergeldverrechnung
Titelumschreibung (§ 727 ZPO)