Restrukturierung von Unternehmen
Seminar
In Berlin und Frankfurt A.M.

Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
16h
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Dauer
2 Tage
Sie lernen Begriff und Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs i.S.d. § 613 a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen.
Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und mitarbeiter der Parsonalabteilung und Rechtsabteilung, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Restrukturierung.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
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Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
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Meinungen
Themen
- Arbeitsrecht
- Betriebsübergang
Dozenten

Dr. Heiko Peter Krenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen.

Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff
Rechtsanwalt und Arbeitsrechts-Experte in Frankfurt a.M.
Herr Professor Dr. Stephan Oliver Pfaff ist Rechtsanwalt und lehrt Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg. Vor seiner Berufung an die SRH Hochschule Heidelberg war er bei namhaften internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt tätig. Es ist ein gefragter Dozent für arbeitsrechtliche Themen. Durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Referent weiß er das Thema Arbeitsrecht praxisnah darzustellen.

RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.

Richter Ulf Kortstock
Vors. Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Herr Ulf Korstock ist seit vielen Jahren Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht in Lübeck. Daher kennt er die Probleme des Arbeitsrechts von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite. Herr Kortstock ist ein geschätzter Referent und hält Vorträge im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vor Anwälten, Arbeitgeberverbänden und Betriebsräten.
Inhalte
Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
- den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmens-umstrukturierungen und –übertragungen
- den im Vorfeld zu beachtenden Beteiligungsrechten der
Betriebsverfassungsorgane - den Voraussetzungen eines Betriebs(teil)überganges / einer
Unternehmensänderung - den Unterrichtspflichten des Arbeitgebers gegenüber den
Arbeitnehmern / dem Betriebsrat - Widerspruchsrecht des Betriebsrats nach § 613 a Abs. 6 BGB
- den Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensumwandlung auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
- der betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, der Sozialauswahl, der Leistungsträgerregelung, Interessenausgleich mit Namensliste
- der Kündigung des Altarbeitgebers aufgrund eines Konzepts des Betriebserwerbers
- dem Betriebs(teil)übergang und der Betriebsänderung
- den strategischen Optionen einer friedlichen Verhandlung von
Interessenausgleich und Soziaplan mit dem Arbeitgeber - dem Einigungsstellenverfahren über Interessenausgleich und Sozialplan
- dem Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitnehmern nach einer betriebsbedingten Kündigung
- Erstattung einer fehlerfreien Massenentlassungsanzeige
Zusätzliche Informationen
Restrukturierung von Unternehmen