Sachkundiger für Veranstaltunsrigging gemäß igvw SQQ2 | Level 3 | Köln

Seminar

In Köln

2.780 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Sprachen

    Deutsch

  • Ort

    Köln

  • Unterrichtsstunden

    72h

  • Dauer

    2 Wochen

  • Beginn

    04.11.2026

Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.



Diese Tätigkeiten sind z.B.:

Leitung, Aufsicht und Koordination des gesamten Gewerkes Rigging
Kommunizieren mit anderen Gewerken
Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
Auswerten und Berücksichtigen/Interpretation komplexer statischer Berechnungen
Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging
Planen und Erstellen von Rettungskonzepten bei erhöhtem Gefährdungspotential
Einleiten, Koordinieren und Ausführen von Rettungsmaßnahmen

Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
Auswerten komplexer statischer Berechnungen
Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging



Zugangsvoraussetzungen:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)
Ersthelferbescheinigung
Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 2
Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn

Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Beginn

04.Nov. 2026Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Riggingausbildung | Riggingschule | Qualifikation Sachkundiger für Veranstaltungsrigging SQQ2 | Level 3

Rigger | Rigging | Meister der Veranstaltungstechnik | Fachkraft für Veranstaltungstechnik |

Lehrgangszulassung LEVEL 3



Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
Erfahrung durch mindestens 50 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbegin. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
Ausbildung in der Ersten Hilfe

Sachkundiger für Veranstaltungsrigging SQQ2 | Level 3
Zertifikat ausgestellt durch den IGVQ

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Meinungen

Themen

  • Rigging
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  • Level 3

Dozenten

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Inhalte

Qualifizierungsinhalte LEVEL 3

Rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen

Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:

  • Arbeitsschutzkoordination
  • Bertiebssicherheitsverordnung
  • Vertragsrecht (insbesondere: Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag, Werkvertrag)
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung für komplexe Riggingproduktionen
  • Berücksichtigen gegenseitiger Gefährdungen mit anderen Gewerken
  • Koordinieren des Arbeitsschutzes und Abstimmung mit anderen Gewerken
  • Organisieren einer Rettungskette und Planen von Rettungsmaßnahmen

Riggingspezifische Statik

  • Kennen des Sicherheits- und Bemessungskonzeptes der semiprobabilistischen Teilseilsicherheitsbeiwerte im Vergleich zum Konzept der zulässigen Spannungen
  • Berechnen von Mehrfeldträgern mit Hilfe von Beiwerten aus Bautabellen (Auflagerreaktionen, Traversenbeanspruchung)
  • Kennen von Softwarelösungen und deren Anwendungsgrenzen
  • Berechnen und Auswerten von lokalen Spannungen in Traversen
  • Berechnen der Bodenbelastungen bei geständerten und unterpralltem Konstruktionen (z.B. Tower)
  • Auswerten der Typenstatiken von Traversen
  • Berücksichtigung besonderer dynamischer Lastanteile (z.B. Störfall) beim Einsatz von Hebezeugen zum szenischen Bewegen von Personen und Lasten über Personen. (Kennen und Anwenden der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Hersteller von Hebezeugen in Bezug auf die Systemauswahl)
  • Berücksichtigung von besonderen Systemanforderungen beim Einsatz von Artisten, Sturz einer Masse in ein Sicherungsseil

Systemauswahl

  • Auswerten einer statischen Berechnung und Übertragung auf die Planung
  • Auswählen von maschinentechnischen Einrichtungen insbesondere gemäß igvw SQP2
  • Berücksichtigung von Wetterereignissen (z.B. Wind, Gewitter, Regen)
  • Auswahl von Hilfstragwerken für spezielle, komplexe Riggingsituationen (z.B. Konstruktionen in mehreren Ebenen)
  • Betrachtung von komplexen Montageabläufen und der Auswahl von speziellen Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln

Sicherungssysteme gegen Absturz

  • Vertiefen der Kenntnisse über verschiedene Sicherungssysteme
  • Bewerten von ortsfesten und temporären Sicherungssystemen anhand der Herstellerangaben
  • Planen, Ausführen und Kontrolle temporäre Sicherungssysteme unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und des Sicherungskonzepts (z.B. mehr als 2 Anwender an einer horizontalen Lifeline, Vermeidung zeitgleicher Tätigkeiten in verschiedenen Ebenen)
  • Erstellen der erforderlichen Dokumente (z.B. Betriebsanweisung, Übergabeprotokoll, Rettungskonzept) vor Anwendung der Sicherungssysteme
  • Durchführung der Unterweisung der Anwender vor Anwendung der Sicherungssysteme

Technische Kommunikation

  • Betreuung eines Riggingprojektes von der Designvorgabe bis zur technischen Umsetzung
  • Austausch aller relevanten Planungsunterlagen in Schriftform mit z.B. lokalen Riggingpartnern, Auftraggebern, Statikern, Betreibern von Versammlungsstätten, etc.
  • Übertragen von Riggingplänen

Projekt- und Personalkoordination

  • Planen, Durchführen und Dokumentieren von projektspezifischen Unterweisungen
  • Festlegen von Organisations-, Auswahl-, Aufsichtsräten- und Frachverantwortung (Aufbauorganisation)
  • Festlegen von zeitlichen Abläufen (Ablauforganisation)
  • Delegieren von Aufgaben und Übertragen von Pflichten
  • Festlegen von Kompetenzen für Arbeitsaufgaben
  • Auswahl des benötigten Personals (Anzahl und Qualifikation) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gefährdung
  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen zur Angebotsanfrage
  • Erstellen von Protokollen und Projektdokumentationen

Personale Kompetenzen

  • Grundlagen der Kommunikation (verbal, nonverbal) anwenden
  • Gespräche strukturieren
  • Zielorientiert kommunizieren
  • Konflikt- und Kritikgespräche führen
  • Führen von Teams
  • Gruppenprozesse verstehen
  • Führungsstile und -strategien anwenden
  • Selbstständig agieren
  • Selbstbild und Fremdbild unterscheiden
  • Verantwortliches Handeln
  • Situationen und Kritik reflektieren



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