Übernahme von Krankenbehandlungskosten bei Personen mit ungeklärtem Krankenschutz im Rahmen der sogenannten "Nothelferleistung" nach § 25 SGB XII. Die Sozialhilfeträger als Ausfallbürgen

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Das deutsche Gesundheitssystem gewährleistet für alle Einwohner soziale Sicherheit im Krankheitsfall. Die Absicherung erfolgt in den Leistungssystemen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, über das Leistungsrecht der Träger der Sozial- und Jugendhilfe oder innerhalb zwischenstaatlicher Fürsorgeabkommen. In vielen Fällen ist der Versicherungsstatus zum Behandlungszeitpunkt ungeklärt. Von dieser Problematik sind insbesondere Krankenhäuser betroffen, die in Notfällen Hilfe leisten und keinen Kostenträger finden, wenn der behandelte Patient nicht in der Lage ist, die Kosten seiner Behandlung selbst zu tragen. In dieser Situation wenden sich die Krankenhauseinrichtungen an die Träger der Sozialhilfe und begehren die Erstattung ihrer Aufwendungen unter Hinweis auf § 25 SGB XII - dem sogenannten Nothelferparagrafen. Die Seminarteilnehmer erfahren, in welchen Fällen ein Rückgriff auf den Sozialhilfeträger möglich und an welche Voraussetzungen eine Kostenübernahme gebunden ist. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Krankenschutzsysteme vermittelt. Das Seminar wird für Teilnehmer, die bereits ein Grundlagenseminar zur Krankenversicherung (Code: SOB061N) besucht haben, als Tagesseminar angeboten.

Übernahme von Krankenbehandlungskosten bei Personen mit ungeklärtem Krankenschutz im Rahmen der sogenannten "Nothelferleistung" nach § 25 SGB XII. Die Sozialhilfeträger als Ausfallbürgen

270 € zzgl. MwSt.