Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats
Seminar
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Essen
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Dauer
1 Tag
Gerichtet an: Betriebsräte, Personalräte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Für viele Beschäftigte ist der Erholungsurlaub eine der schönsten Zeiten im Jahr. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, dass möglichst alle Beschäftigten ihren Urlaub, wie gewünscht und geplant, auch genießen können. Aus seinen allgemeinen Aufgaben ergibt sich, dass der Betriebsrat die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden europäischen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu überwachen hat. Diese Aufgabe kann er nur wahrnehmen, wenn er die Regelungen zum Urlaubsrecht kennt. Der Betriebsrat kann aber auch selber initiativ werden und z.B. Urlaubsgrundsätze und -pläne vereinbaren bzw. beim Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber über die zeitliche Lage des Urlaubs vermitteln.
Schwerpunkt des Seminars ist neben den Gestaltungsmöglichkeiten das Verhältnis der Mitbestimmungsrechte zu den individuellen Ansprüchen der Beschäftigten und wie der Betriebsrat die Beschäftigten vor dem Druck des Arbeitgebers schützen kann.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen des Urlaubs
- Urlaubsanspruch, -dauer und -gewährung
- Übertragungsfristen, EuGH-Entscheidung, Mindesturlaub, Richtlinie 2003/88 EG
- Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
- Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
- Durchsetzung der Urlaubsgewährung
- Urlaubsabgeltungsanspruch
- Beteiligung des Betriebsrats bei der Urlaubsregelung
- Reichweite des Mitbestimmungsrechts, z.B. unbezahlter Urlaub
- Allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
- Zeitliche Lage des Urlaubs von Beschäftigten
- Beschlussverfahren im Zusammenhang mit Urlaub
- Aktuelle Entscheidungen zum Urlaubsrecht: EuGH, BAG
Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats