Krankheit im Arbeitsverhältnis - Beteiligungsrechte des Betriebsrats/ Personalrats
Seminar
In Meschede
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Meschede
-
Dauer
3 Tage
Das Thema ist ein wahrer „Dauerbrenner“ in der betrieblichen Praxis,
sowohl für Interessenvertretungen und Beschäftigte als auch für den
Arbeitgeber. Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren
beständig weiter angestiegen: Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung,
führen Krankenkontrollen durch, beauftragen Detektive,
verlangen zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit die Entbindung von der
ärztlichen Schweigepflicht, nutzen Krankenrückkehrgespräche um
krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten.
Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten
und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen
in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern.
Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von
Krankheit im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats/Personalrats.
Seminarinhalte
z Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
z Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankungen
(Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
Pflicht zu gesundheitsförderndem
Verhalten)
z „Krankenkontrolle“– Datenschutz, Mitbestimmungsrechte der
Interessenvertretung
z Kündigung wegen Krankheit
z Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats beim
Betrieblichen Eingliederungsmanagement
z Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das
Betriebliche Eingliederungsmanagement
z Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
z Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
sowohl für Interessenvertretungen und Beschäftigte als auch für den
Arbeitgeber. Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren
beständig weiter angestiegen: Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung,
führen Krankenkontrollen durch, beauftragen Detektive,
verlangen zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit die Entbindung von der
ärztlichen Schweigepflicht, nutzen Krankenrückkehrgespräche um
krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten.
Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten
und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen
in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern.
Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von
Krankheit im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats/Personalrats.
Seminarinhalte
z Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
z Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankungen
(Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
Pflicht zu gesundheitsförderndem
Verhalten)
z „Krankenkontrolle“– Datenschutz, Mitbestimmungsrechte der
Interessenvertretung
z Kündigung wegen Krankheit
z Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats beim
Betrieblichen Eingliederungsmanagement
z Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das
Betriebliche Eingliederungsmanagement
z Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
z Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats
Krankheit im Arbeitsverhältnis - Beteiligungsrechte des Betriebsrats/ Personalrats