Leiharbeitnehmer und Outsourcing im Betrieb
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Berlin
Nicht zuletzt die sog. "Harz-Reformen" haben zu Verwerfungen in vielen Betrieben geführt: Arbeitgeber nutzen gern die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer einzusetzen, um die Lohnkosten teilweise sehr deutlich zu senken und Beschäftigungsrisiken auf die Arbeitnehmer zu verlagern. Der Grundsatz gleicher Zahlung verliert wegen der für viele Entleihbetriebe geltenden Tarifverträge dabei nicht.. Gerichtet an: Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, in denen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für alle Mitglieder von Betriebsräten solcher Betriebe erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Darüber hinaus stellt der Einsatz von Leiharbeitnehmern Betriebsräte vor weitere Herausforderungen: Der Betriebsrat ist auch für Leiharbeitnehmer zuständig, muss die betrieblichen Mitbestimmungsrechte also auch zum Schutz der Kollegen aus den Entleihbetrieben wahrnehmen.
Seminarinhalte
Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG
Betriebsverfassungsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl Größe des Betriebsrats und Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei anderen betriebsverfassungsrechtlichen Zahlen Vertretung der Leiharbeitnehmer durch den Betriebsrat Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Leiharbeitnehmern Leiharbeitnehmer oder "Outsourcing im Betrieb" (Funktionsnachfolge)? Unterscheidungsmerkmale und unterschiedliche rechtliche Konsequenzen
Leiharbeitnehmer, Einsatz und Status im Betrieb
Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen Schutzvorschriften, die zugunsten der Leiharbeitnehmer gelten Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb, Pflichten des Entleihbetriebs Gleiche Arbeitsbedingungen ("Equal Pay") und Einschränkungen dieser Regel Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien Kann der Betriebsrat den Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern?
Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats
Informationsansprüche des Betriebsrats Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses Mitbestimmung bei Arbeitszeiten Mitbestimmung beim Arbeitsschutz Weitere typische Felder der Mitbestimmung bei Leiharbeitnehmern
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Möglichkeiten, die Sie als Betriebsrat haben, wenn Leiharbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, insbesondere wissen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu begrenzen. Sie kennen die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Betrieb und wissen, für welche mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte Sie als Betriebsrat auch im Hinblick auf Leiharbeitnehmer zuständig sind
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, in denen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für alle Mitglieder von Betriebsräten solcher Betriebe erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Leiharbeitnehmer und Outsourcing im Betrieb