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2. Reformstufe des BTHG: Neues Reha- und Teilhaberecht

Seminar

In Würzburg ()

495 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

Zum 01.01.2018 ist die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Hiermit hat das bislang geltende SGB IX seine Gültigkeit verloren und wurde insgesamt neu gefasst. Neue Verfahrenswege, veränderte Zuständigkeitsregelungen und reformierte Leistungen bringt das neue Reha- und Teilhaberecht.

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Meinungen

Themen

  • Reha
  • Teilhaberechts
  • Recht
  • Zuständigkeitsklärung
  • Antragstellung
  • Zuständigkeiten
  • Abschaffung der Servicestellen
  • Leistungen
  • Beratungsstellen
  • Ablauf des Antragsverfahrens

Inhalte

ÜBERBLICK
  • Änderungen des SGB IX zum 01.01.2018
  • Weiterentwicklung des Reha- und Teilhaberechts
NEUERUNGEN
  • Grundsatz „Leistungen wie aus einer Hand“ – also ein Antrag für alles?
  • Und wer zahlt zukünftig?
  • Auswirkungen auf die Praxis
  • Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe
ZUSTÄNDIGKEITSKLÄRUNG UND ANTRAGSTELLUNG
  • Wer für was? – neue Zuständigkeiten
  • Abschaffung der Servicestellen
  • Welcher Reha-Träger für welche Leistungen?
  • „Ergänzende unabhängige Beratungsstellen“
  • Ablauf des Antragsverfahrens
WELCHE LEISTUNGEN KANN MAN BEANTRAGEN?
  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe
  • Budget für Arbeit
  • Unterhaltsichernde und ergänzende Leistungen
NUTZEN
  • Ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung!
  • Sie bekommen einen Überblick über die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes und wissen, wie Sie diese richtig einzusetzen haben.
  • Sie erfahren, wie sich die Änderungen auf Ihre SBV-Praxis auswirken.
METHODIK

Kurzvorträge in der Regel mit Power-Point-Visualisierung, Diskussions- und Erfahrungsaustausch.

Zusätzliche Informationen

FREISTELLUNG Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gem. §37.6 i.V. m 
§ 40 BetrVG und § 96.4 i.V.m § 96.8 SGB IX zu tragen. TEILNEHMERBEITRAG Seminargebühr 495,00 EUR zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungspauschale 220,00 EUR
zzgl. ges. MwSt.

2. Reformstufe des BTHG: Neues Reha- und Teilhaberecht

495 € zzgl. MwSt.